Das Landgericht Berlin hat zwei junge Männer wegen Mordes verurteilt, die sich ein illegales Autorennen geliefert hatten.
Berlin. Der vorsitzende Richter fand klare Worte: „Mord verlangt die härteste Strafe, es gibt keine Möglichkeit der Milderung.“ Und so verurteilte das Landgericht Berlin am Montag zwei junge Männer zu lebenslanger Haft, die sich in der Berliner Innenstadt vor knapp einem Jahr ein illegales Autorennen geliefert hatten – mit tödlichem Ausgang: Einer der Raser rammte bei einer Geschwindigkeit von rund 160 km/h schließlich einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer noch am Unfallort starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht Raser wegen Mordes verurteilt. Üblicherweise geht es in solchen Fällen um fahrlässige Tötung. Doch der Richter betonte laut deutschen Medien: „Sie fuhren nicht über eine Landstraße in Mecklenburg-Vorpommern, im Emsland oder im Bayrischen Wald, sondern auf dem Kurfürstendamm, einer Flaniermeile.“ Wenn man auf so einer Straße in einer Großstadt über mehrere rote Ampeln fahre, mit nicht einsehbaren Querstraßen, nehme man den Tod anderer Menschen billigend in Kauf.
Die Verteidiger hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde „bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“. Die Männer im Alter von 28 und 25 Jahren seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. Der Anwalt des 28-Jährigen kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
Der schwere Unfall in der Nacht auf den 1. Februar 2016 hatte sich in der Nähe des bekannten Kaufhauses KaDeWe ereignet. Die Raser hatten eine rote Ampel überfahren und den Jeep gerammt, für den die Ampel auf Grün gestanden war.
Eine Verkehrspsychologin beschrieb den 28-Jährigen als Autofahrer, der „massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, „zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten“. Der Mann habe kein Bewusstsein für seine Schuld. Er war mehrfach vorbestraft, auch wegen Unfallflucht. (ag./red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2017)