OGH: Österreich muss Reha-Geld „exportieren“

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Rehabilitation(c) Clemens Fabry
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Der Anspruch auf Reha-Geld besteht trotz Übersiedlung nach Deutschland.

Wien. Eine 33-jährige gelernte Hotelfachfrau, die nur kurz in Österreich arbeitete und seit 2007 durchgehend in Deutschland lebt, hat Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus Österreich. Mit diesem Spruch des OGH endete ein jahrelanger Rechtsstreit der Frau mit der Pensionsversicherungsanstalt (10 ObS 133/15d).

Die Frau schloss im Jahr 2000 ihre Schulausbildung ab. Danach begann sie in Österreich eine Lehre, wechselte jedoch bald zu einer Lehrstelle in Deutschland und legte 2003 dort die Lehrabschlussprüfung ab. Insgesamt erwarb sie in Deutschland 66 Versicherungsmonate. In Österreich hatte sie zwischen Dezember 2004 und Juni 2006 mehrere Jobs, aber immer nur für kurze Zeit. Alles in allem brachte sie es hier auf 17 Beitragsmonate aus Erwerbstätigkeit, zehn weitere kamen aus Teilversicherungszeiten dazu – macht in Summe 27 Monate. Von Oktober 2011 bis März 2014 bezog die Frau, die damals schon seit Jahren ständig in Deutschland wohnte, in Österreich eine befristete Invaliditätspension.

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