Schulautonomie

Lehrer-Gewerkschaft will am Donnerstag entscheiden

Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG)
Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG)Die Presse (Clemens Fabry)
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Zuversicht im Ministerium, Zurückhaltung bei den Lehrern. Mit der geplanten Bildungsreform soll den Schulen mehr Autonomie eingeräumt werden. Zentral ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in "Clustern".

Die Lehrer-Gewerkschaft will am Donnerstag über ihre Zustimmung zum Schulautonomie-Paket der Regierung entscheiden. Das kündigte der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) nach knapp zehnstündigen Verhandlungen im Bildungsministerium an. Eine Empfehlung wolle er bis dahin nicht abgeben, so Kimberger. Laut Ministerium hat man bei den "konstruktiven" Gesprächen "alle offenen Fragen geklärt". Man sei nun zuversichtlich, dass die Gesetzestexte bald in Begutachtung gehen können, so eine Sprecherin. So weit wollte Kimberger noch nicht gehen. Die Ministeriums-Vertreter hätten zugesagt, am Montag sämtliche überarbeitete Entwürfe und am Dienstag sämtliche Erläuterungen dazu zu übermitteln. "Das müssen wir dann durchschauen." Eine Empfehlung von ihm werde es bis Donnerstag nicht geben: "Das muss jetzt intern diskutiert werden." Man könne auch nicht sagen, dass eine Zustimmung der Gewerkschaft an einem bestimmten Punkt hänge. Man habe das gesamte Paket und nicht nur den dienst- und besoldungsrechtlichen Teil besprochen, da dieser Auswirkungen auf das gesamte Schulrecht habe.

Clusterschulen

Mit der Bildungsreform soll den Schulen mehr Autonomie eingeräumt werden. Zentraler Punkt dabei ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in sogenannten "Clustern" unter einer gemeinsamen Clusterleitung. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Der Clusterleiter soll einen Großteil der Verwaltung übernehmen, die bisherigen Direktoren zu Bereichsleitern werden und wieder mehr unterrichten. Dadurch freigewordene Ressourcen sollen in Verwaltungspersonal investiert werden.

Die Clusterleiter (oder, wenn es keinen Cluster gibt, die Direktoren) erhalten in bestimmten Bereichen mehr Rechte. So können sie etwa flexible Gruppengrößen festlegen, Klassenschülermindest-wie -höchstzahlen sowie Teilungsziffern fallen weg. Dadurch freiwerdende Ressourcen können dafür in Maßnahmen wie Förderangebote oder Teamteaching investiert werden. Auch die Auswahl von neuen Lehrern obliegt den Clusterleitern bzw. Direktoren (nicht aber die dienstrechtliche Abwicklung). Vereinheitlicht wird der Auswahlprozess der Schul- bzw. Clusterleiter. Durch mehr Autonomie soll auch die Zahl der Schulversuche stark eingeschränkt werden.

Schulverwaltung

Der zweite Teil der Reform betrifft die Schulverwaltung. Diese bleibt in den Grundzügen gleich, es gibt weiter getrennte Zuständigkeiten und Instanzenzüge zwischen Bund und Land. Die Verwaltung soll allerdings - wie schon jetzt in den östlichen Bundesländern - unter einem gemeinsamen Dach erfolgen. Die Landesschulräte werden zu Bildungsdirektionen. Statt eines amtsführenden Präsidenten bekommen sie einen Bildungsdirektor, der bestimmte Kompetenzen aufweisen muss und gemeinsam von Landeshauptmann und Bildungsministerin bestimmt wird.

Der bisherige Vizepräsident wird abgeschafft, die Landesschulrats-Kollegien durch Beiräte mit lediglich beratender Funktion ersetzt. Die Gespräche mit der Gewerkschaft waren nötig, da das Autonomiepaket Auswirkungen auf das Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrer bzw. Schulleiter sowie der künftigen Clusterleiter hat. Dabei geht es etwa um die Höhe von Zulagen für Clusterleiter bzw. die nunmehrigen Bereichsleiter sowie etwaige Unterrichtsverpflichtungen, aber auch Regelungen für Lehrer, die an mehreren Clusterschulen unterrichten sollen.

(APA)

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