KitzVenture darf keine Werbung für ihr Anlagemodell machen

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Das Landesgericht Innsbruck hat eine einstweilige Verfügung gegen die unter Betrugsverdacht stehende Anlagefirma erlassen.

Das Landesgericht Innsbruck hat im zivilrechtlichen Verfahren des VKI gegen die Tiroler Anlagefirma KitzVenture eine einstweilige Verfügung erlassen, die KitzVenture die weitere Verwendung eines Großteils der bisherigen Werbeunterlagen vorläufig untersagt. Das teilte KitzVenture am Mittwoch mit. "Wir werden diese Entscheidung jedenfalls bekämpfen", heißt es in der Aussendung.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte eine Verbandsklage gegen die Gesellschaft eingebracht. Es geht dabei um die Frage, ob KitzVenture Anleger mit ihren Zinsversprechen in die Irre geführt und damit gegen Regeln verstoßen hat. Bisher habe sich kein Anleger beschwert, betonte der Anwalt von KitzVenture, Georges Leser. "Auch das Gericht hat in dieser Entscheidung nicht festgestellt, dass irgendein Anleger bei Vertragsabschluss einem Irrtum unterlegen wäre."

KitzVenture versteht Angriffe gegen Geschäftsmodell nicht

Derzeit hat KitzVenture nach eigenen Angaben 100 Kunden, die insgesamt weniger als 200.000 Euro investiert haben. Aufgrund der Kritik seitens der FMA und des VKI habe man den Verkauf schon vor der Gerichtsentscheidung freiwillig ausgesetzt.

KitzVenture kämpft derzeit an mehreren juristischen Fronten: Neben der Auseinandersetzung mit dem VKI ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck auf Grund einer Anzeige der FMA wegen Betrugsverdachts gegen das Unternehmen.

Die Geschäftsführung des Unternehmens glaubt dennoch weiter an ihr Geschäftsmodell und sieht darin nichts Ungesetzliches. "Was wir nicht verstehen, ist, warum wir anders behandelt werden als Start-ups, die auf Crowdfunding-Plattformen beispielsweise mit '8 % Festverzinsung' werben – und mit qualifizierten Nachrang-Darlehen gleichwertige Produkte anbieten. Auch ist für uns nicht nachvollziehbar, warum gegen uns eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht wird, deren Beilagen großteils Zeitungsartikel sind."

(APA)

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Die Strafe von 75.000 Euro für die Tiroler Firma ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen verspricht Kleinanlegern 9,75 Prozent Zinsen, garantiert sind diese aber nicht.

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