OGH: Schelte für Aktionäre von Conwert

Conwert
Conwert(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
  • Drucken

Die Hauptaktionäre hätten 2015 Pflichtofferte legen müssen.

Wien. Im Jahr 2015 hätten die damaligen Hauptaktionäre der Wiener Immobilienfirma Conwert ein Übernahmeangebot an die restlichen Conwert-Aktionäre legen müssen. Das hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt (6Ob 22/17d). Er bestätigte damit einen Bescheid der Übernahmekommission vom vergangenen November.

Die Übernahmekommission hatte im Frühjahr 2016 ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Es ging um ein mögliches gemeinsames Vorgehen mehrerer Conwert-Aktionäre, die zusammen über 30 Prozent der Beteiligungen hielten – darunter der Großaktionär Adler Real Estate sowie Petrus Advisers. Überprüft wurde, ob es rund um eine Transaktion im Herbst 2015 sowie im Vorfeld einer außerordentlichen Hauptversammlung von Conwert im März 2016 Absprachen gegeben hatte, die darauf ausgerichtet waren, die Kontrolle über die Conwert zu erlangen.

„Weisen Vorwurf zurück“

Die Übernahmekommission kam zum Ergebnis, die Aktionäre seien tatsächlich „gemeinsam vorgehende Rechtsträger“ im Sinne des Übernahmegesetzes gewesen. Ihre Beteiligungen seien ihnen daher erstmals am 29. September 2015 wechselseitig zuzurechnen gewesen – mit der Folge, dass sie zusammen eine kontrollierende Beteiligung von über 30 Prozent erlangt hätten. Nach Ansicht der Behörde hätten sie somit damals ein Pflichtangebot legen müssen. Das sei jedoch zu Unrecht unterblieben.

Der OGH fand an dieser Beurteilung nichts auszusetzen. Adler Real Estate wehrt sich jedoch nach wie vor dagegen: Wie das Unternehmen gestern mitteilte, weist es „die durch die Übernahmekommission erhobenen Anschuldigungen weiterhin zurück und prüft rechtliche Möglichkeiten“.

In der Zwischenzeit haben sich die Beteiligungsverhältnisse neuerlich geändert: Der größte deutsche Wohnkonzern Vonovia hat sich mit einem freiwilligen Übernahmeangebot 93,09 Prozent an Conwert gesichert. (cka/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.