Werkzeughersteller Makita zu Buße von 1,5 Mio. verurteilt

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Kartellgericht beurteilte Makitas Vorgehen als vertikale Preisabsprache

Wien. Makita Werkzeug wird zur Kasse gebeten. Das Unternehmen, das Elektrowerkzeuge fertigt und seinen Sitz in Wien hat, muss eine Geldbuße von insgesamt 1.560.000 Euro bezahlen. Das entschied das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Der Beschluss (26 Kt 11/16) wurde gestern in der Ediktsdatei veröffentlicht.

Im Zeitraum von August 2002 bis September 2015 hat Makita mit verschiedenen Händlern und Wiederverkäufern Absprachen über Wiederverkaufspreise getroffen. Vor allem bei Aktionen und Werbemaßnahmen für die von Makita angebotenen Produkte wurden diese Absprachen schlagend. Sowohl für die BWB als auch das Kartellgericht stand fest, dass Makita an der Festsetzung der Verkaufspreise und den Preisbindungsmaßnahmen direkt beteiligt war. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig, weil sie eine bezweckte Beschränkung des Preiswettbewerbs darstellen, befand das Gericht. Schließlich stand hinter Makitas Handeln die Absicht, in die Preisfestsetzung der Wiederverkäufer einzugreifen, um den Wettbewerb zwischen den Anbietern derselben Marke zu beschränken und dadurch bestimmte Preise zu sichern. Doch genau solche vertikalen Preisabsprachen untersagt das Kartellgesetz. Überdies beschränkte Makita den grenzüberschreitenden Parallelhandel, indem Händlern verboten wurde, Produkte ins Ausland zu liefern.

Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig. (red)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2017)

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