Gericht lässt Sammelklage gegen AWD zu

ARCHIV - Fahnen wehen am 15. August 2008 vor der AWD-Hauptverwaltung in Hannover. Beim Finanzdienstle
ARCHIV - Fahnen wehen am 15. August 2008 vor der AWD-Hauptverwaltung in Hannover. Beim Finanzdienstle(c) AP (Axel Heimken)
  • Drucken

Die Sammelklage des VKI gegen den Finanzdienstleister AWD ist zulässig. Der Klage haben sich rund 2500 AWD-Kunden angeschlossen, denen rund 30 Millionen Euro Schaden durch die vorgeworfene Fehlberatung enstanden sind.

Die Sammelklage des VKI gegen den AWD ist zulässig und das Gericht prüft die Vorwürfe der "systematischen Fehlberatung" von Immofinanz-Anlegern durch AWD Berater nun inhaltlich. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden. Der Beschluss wurde dem VKI heute zugestellt. "Wir erneuern unser Angebot an den AWD, den Streitfall im Sinne der Geschädigten rasch zu klären", sagt Peter Kolba, Leiter des VKI Rechtsbereichs. "Der AWD soll nun rasch auf den Einwand der Verjährung der bislang nicht eingeklagten Ansprüche verzichten. Dann können wir die Vorwürfe mit dieser ersten Sammelklage exemplarisch prüfen und im Lichte einer Musterentscheidung eine außergerichtliche Lösung anstreben - das wäre im Interesse aller."

Sollte der AWD dies ablehnen, werde der VKI alles tun, um alle Ansprüche rechtzeitig vor einer allfälligen Verjährung gegen den AWD gerichtlich geltend zu machen, sagt Kolba.

2500 Anleger, 30 Millionen Euro Schaden

Der Sammelklagen-Aktion des VKI haben sich 2.500 Anleger mit einem Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro angeschlossen. Die erste Teilklage (125 Personen - Schaden rund zwei Millionen Euro) wurde von Rechtsanwalt Alexander Klauser für den VKI am 30. Juni 2009 beim Handelsgericht Wien eingebracht. Ende September 2009 folgte bereits die nächste Tranche (145 Personen - Schaden wieder rund zwei Millionen Euro).

Risiken nur "Formsache"

Der VKI brachte die Klagen ein, weil der AWD eine "systematische Fehlberatung" von Anlegern bis zuletzt immer bestritten hat und sich in allen Fällen auf - wie Anleger sagen - in der Beratung regelmäßig als bloße Formsache verharmloste und daher zumeist ungelesen unterzeichnete Gesprächsprotokolle beruft.

"Die Frage des Beweiswertes solcher klein gedruckter und offenbar tatsachenwidriger Klauseln und die Fülle an Beweisen für eine systematische Fehlberatung müssen daher durch ein unabhängiges Gericht geprüft werden", sagt Kolba, "wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien die Sammelklage des VKI als zulässig ansieht und damit den Weg für eine hoffentlich zügige und umfassende Klärung der Vorwürfe eröffnet hat."

(Red. )

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

International

Affäre: AWD: Ein Kampf an allen Fronten

Dem Norddeutschen Rundfunk sind 27.000 Datensätze des Finanzdienstleisters zugespielt worden. Die Daten sollen Namen, Adressen, Berufsbezeichnungen, Geburtstage und Vertragsabschlüsse der Betroffenen beinhalten.
International

AWD: Daten von 27.000 Kunden verschlampt

Adressen, Telefonnummern, Beruf und Vertragsabschlüsse. Diese Daten von 27.000 Kunden wurden dem Nordeutschen Rundfunk zugespielt.
THEMENBILD: FINANZDIENSTLEISTER AWD
Österreich

AWD-Bilanz angezweifelt: Rückstellungen zu niedrig

In der Bilanz 2008 hat der AWD Rückstellungen für Schadenersatz-Ansprüche über zwei Millionen Euro gebildet. Das sei zu wenig, kritisiert der Wirtschaftsprüfer BDO und verweigert das volle Testat.
FILE GERMANY AWD HOLDING
Österreich

VKI bringt nächste Sammelklage gegen AWD ein

Der Verein für Konsumenten-Information hat eine zweite Sammelklage von 142 Geschädigten gegen den AWD eingebracht. So soll verhindert werden, dass sich der Finanzdienstleister in die Verjährung möglicher Ansprüche rettet.
(c) MLP
Österreich

OGH: "Selbstständiger" Finanzberater faktisch angestellt

Auf die Finanzdienstleister AWD, OVB etc. könnte eine neue Klagswelle zukommen: Ein "selbstständiger" Berater der MLP hat erfolgreich auf Anstellung geklagt. Das OGH entschied, dass seine Tätigkeit die eines Angestellten ist.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.