Die Sammelklage des VKI gegen den Finanzdienstleister AWD ist zulässig. Der Klage haben sich rund 2500 AWD-Kunden angeschlossen, denen rund 30 Millionen Euro Schaden durch die vorgeworfene Fehlberatung enstanden sind.
Die Sammelklage des VKI gegen den AWD ist zulässig und das Gericht prüft die Vorwürfe der "systematischen Fehlberatung" von Immofinanz-Anlegern durch AWD Berater nun inhaltlich. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden. Der Beschluss wurde dem VKI heute zugestellt. "Wir erneuern unser Angebot an den AWD, den Streitfall im Sinne der Geschädigten rasch zu klären", sagt Peter Kolba, Leiter des VKI Rechtsbereichs. "Der AWD soll nun rasch auf den Einwand der Verjährung der bislang nicht eingeklagten Ansprüche verzichten. Dann können wir die Vorwürfe mit dieser ersten Sammelklage exemplarisch prüfen und im Lichte einer Musterentscheidung eine außergerichtliche Lösung anstreben - das wäre im Interesse aller."
Sollte der AWD dies ablehnen, werde der VKI alles tun, um alle Ansprüche rechtzeitig vor einer allfälligen Verjährung gegen den AWD gerichtlich geltend zu machen, sagt Kolba.
2500 Anleger, 30 Millionen Euro Schaden
Der Sammelklagen-Aktion des VKI haben sich 2.500 Anleger mit einem Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro angeschlossen. Die erste Teilklage (125 Personen - Schaden rund zwei Millionen Euro) wurde von Rechtsanwalt Alexander Klauser für den VKI am 30. Juni 2009 beim Handelsgericht Wien eingebracht. Ende September 2009 folgte bereits die nächste Tranche (145 Personen - Schaden wieder rund zwei Millionen Euro).
Risiken nur "Formsache"
Der VKI brachte die Klagen ein, weil der AWD eine "systematische Fehlberatung" von Anlegern bis zuletzt immer bestritten hat und sich in allen Fällen auf - wie Anleger sagen - in der Beratung regelmäßig als bloße Formsache verharmloste und daher zumeist ungelesen unterzeichnete Gesprächsprotokolle beruft.
"Die Frage des Beweiswertes solcher klein gedruckter und offenbar tatsachenwidriger Klauseln und die Fülle an Beweisen für eine systematische Fehlberatung müssen daher durch ein unabhängiges Gericht geprüft werden", sagt Kolba, "wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien die Sammelklage des VKI als zulässig ansieht und damit den Weg für eine hoffentlich zügige und umfassende Klärung der Vorwürfe eröffnet hat."
(Red. )