ORF-Gremien von Frauenquote ausgenommen

ORF-Chef Alexander Wrabetz führt künftig ein rein männliches Direktorium
ORF-Chef Alexander Wrabetz führt künftig ein rein männliches Direktorium(c) Roland Schlager
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Mit Sissy Mayerhoffer verlässt die letzte Frau das Direktorium des ORF. Der ÖVP-nahe Richard Grasl soll sie ersetzen. Die Politik führt im ORF eine Frauenquote mit Ausnahmen ein. Auch für den Stiftungsrat sie nicht.

Frauen sollen künftig im ORF besonders gefördert werden. Dies sieht die SPÖ-ÖVP-Einigung auf das neue ORF-Gesetz vor, das am Mittwoch in Begutachtung gegangen ist. Um die "Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktionen" zu beseitigen, hat die Regierung - trotz des Widerstands von ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf - eine 45 Prozent-Frauenquote festgesetzt.

Sich selbst hat die Politik von der Frauengleichstellung indes ausgenommen: Die Quote gilt nämlich nicht für Organe und Gremien, die direkt oder indirekt von der Politik besetzt werden. Das betrifft den ORF-Stiftungsrat, Publikumsrat und die Geschäftsführung. Hier ist die "ausgewogene Vertretung beider Geschlechter" lediglich empfohlen, heißt es in dem Entwurf, der der APA vorliegt.

Grasl kommt, Strukturen bleiben gleich

Kurz nach Bekanntwerden der Einigung auf ein neues ORF-Gesetz ist mit Sissy Mayerhoffer die einzige Frau in der ORF-Geschäftsführung zurückgetreten, nicht ganz freiwillig und auf Druck der ÖVP, wie einzelne Stiftungsräte monierten. ORF-Niederösterreich-Chef Richard Grasl, der als ÖVP-Kandidat gilt, soll ihre Nachfolge antreten.

Die Strukturen der ORF-Gremien sollen laut Gesetzesentwurf unangetastet bleiben, obwohl Rechnungshof und die Gremien selbst für eine Verkleinerung plädierten. VP-Medienverhandler Kopf schloss aber nicht aus, dass es im Parlament eine Adaptierung geben könnte. Hintergrund: Die Koalition könnte die Frage der Gremienstruktur als Druckmittel gegenüber der Opposition verwenden. Sollten die Oppositionsparteien einer unabhängigen Medienbehörde die nötige Zweidrittelmehrheit verweigern, könnte sich die Regierung doch noch auf einen verkleinerten Aufsichtsrat einigen, in dem Parteienvertreter und damit auch die Opposition keinen Platz mehr haben.

Online: Beschränkungen ohne Folgen

Mit Rückendeckung der EU haben die Forderungen des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) in Bezug auf die Onlineaktivitäten des ORF Berücksichtigung gefunden. Das Gesetz sieht eine 19-Punkte-Verbotsliste vor, in der dem ORF unter anderem Anzeigenportale, Preisvergleichsportale, Partner- und Stellenbörsen, Musikdownloads, Spiele oder Unterhaltungsangebote sowie Auktionen verboten werden. Alles Dinge, die der ORF derzeit aber ohnehin nicht anbietet.

Ein weiterer Punkt im Forderungskatalog der Verleger lautete, dass die Anhebung der Gebühren vorab durch die Regulierungsbehörde geprüft werden müsse. Laut Gesetz muss die Behörde die Höhe des Programmentgelts nun aber erst im Nachhinein - und zwar innerhalb von drei Monaten nach Festsetzung überprüfen.

Werbung: Keine engeren Grenzen

Unerfüllt blieben auch die Wünsche des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP). Dieser hatte auf Werbebeschränkungen für den ORF gepocht und härtere Sanktionen bei Überschreitungen der Werbebestimmungen gefordert. Ein wichtiges Anliegen war dem VÖP, dass der Durchrechnungszeitraum für die Betrachtung des Werbezeitenlimits reduziert wird - das ist indes nicht vorgesehen. Die SPÖ konnte sich hier offenbar mit einer ORF-freundlichen Variante durchsetzen.

Wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes ist der Ausbau der KommAustria zu einer unabhängigen, verfassungsrechtlich abgesicherten Medienbehörde - wie es die EU fordert. Demnach soll die KommAustria in sämtlichen Angelegenheiten der Regulierung und Vergabe von Fördermitteln unabhängig gestellt sein. Neu in die Kompetenz der Behörde fallen die ORF-Agenden, die bisher vom Bundeskommunikationssenat wahrgenommen wurden. Die KommAustria soll aus fünf Mitgliedern bestehen, die auf fünf Jahre bestellt werden. Sie werden laut Gesetzesentwurf vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung eingesetzt. Da es sich bei der Medienbehörde um eine Zweidrittel-Materie handelt, braucht es die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei.

Bis 28. Dezember in Begutachtung

Die Begutachtungsfrist für des ORF-Gesetz endet am 28. Dezember. Im nächsten Jahr wird die Gesetzesnovelle laut Regierungsplan in den Ministerrat eingebracht und anschließend im Parlament behandelt. Laut Medienstaatssekretariat dürfte das Gesetz Ende Februar bis Mitte März beschlossen werden. Es sieht auch vor, dass der ORF in den nächsten vier Jahren 160 Millionen Euro Gebührenrefundierung erhält.

(APA)

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