Volleyball: Doch keine Cup-Strafverifizierung

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Tirol stimmt der Annullierung der Cup-Strafverifizierung zu. Das Spiel im Budocenter ist erst das Achtelfinal-Hinspiel. Vizepräsident Kronthaler stellt Kleinmann als Verbands-Präsident in Frage.

Im Achtelfinale des österreichischen Volleyball-Cups zwischen Titelverteidiger Vienna hotVolleys und Meister Hypo Tirol gibt es nun doch keine Strafverifizierung des Hinspiels. Die Tiroler stimmten einem Vorschlag von ÖVV-Vizepräsident Karl Hanzl zu, wonach das ursprünglich als Rückspiel vorgesehen gewesene Match am Sonntag im Wiener Budocenter erst das Hinspiel ist. Die zweite Partie findet am Mittwoch in Innsbruck statt.

Der ÖVV-Rechtsmittelausschuss hatte diese Woche für das vergangene Woche nicht ausgetragene Hinspiel auf 3:0 für Tirol entschieden, nachdem sich die hotVolleys wegen einer Reihe von Grippefällen in ihren Reihen nicht zum Antreten in der Lage gesehen hatten und abgereist waren. Dies aber erst, nachdem der ÖVV-Wettspielreferent Alfred Kulhanek einer Verschiebung zugestimmt hatte. Diese Entscheidung wurde jedoch nach Tirol-Einspruch vom Rechtsmittelausschuss aufgehoben.

Tirol-Manager Hannes Kronthaler hob hervor, dass die Entscheidung zur sportlichen Lösung gemeinsam von der sportlichen Führung des Clubs mit Kapitän Daniel Gavan getroffen worden war. Der ebenfalls als ÖVV-Vizepräsident fungierende Kronthaler griff hotVolleys-Manager Peter Kleinmann freilich scharf an, will den Kontakt mit ihm nur noch auf fachlicher Ebene aufrechterhalten und stellte ihn in seiner Funktion als ÖVV-Präsident in Frage.

"Ich werde die verantwortlichen Gremien des ÖVV damit befassen,", erklärte Kronthaler, "ob Peter Kleinmann, welcher in seiner Funktion als Manager des Vereins hotVolleys Wien offizielle Gremien des ÖVV öffentlich beschimpft und die Regeln der Regulative des ÖVV nicht akzeptiert, weiters nicht davor zurückschreckt, dem ÖVV bzw. sich selbst als Präsident des ÖVV zu klagen, weiterhin als Präsident des österreichischen Volleyballverbandes tragbar ist bzw. ein verbandsschädigendes Verhalten vorliegt."

Kleinmann kann dies nicht nachvollziehen, da die nach der Strafverifizierung von ihm gekommene Forderung nach einem Schiedsgericht nach dem ÖVV-Regulativ ausdrücklich möglich sei. Der Vorstand werde sich nun mit dem Begehren Kronthalers befassen. Da dieser wie auch Kleinmann im fünfköpfigen ÖVV-Vorstand sind, bleiben dafür bloß die übrigen drei Mitglieder. Es sind dies Hanzl sowie die ebenfalls als Vizepräsidenten fungierenden Stefan Potyka und Eva Kheil.

(APA)

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