Betrunkene Lenkerin selbst schuld

Themenbild: Alkoholtest
Themenbild: Alkoholtest(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Auch wenn sie ein Promille Alkohol im Blut hatte, sei das nicht der Grund für ihren Autounfall gewesen, meinte eine Frau. Die Gerichte sahen das anders.

Wien. Der Unfallversicherungsschutz gilt nicht nur bei der Arbeit, sondern auch am Weg dorthin. Und dasselbe gilt auch für Schüler. Deswegen verlangte die Schülerin einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule, dass ihr Autounglück als Arbeitsunfall anerkannt werde. Dass sie alkoholisiert gewesen sei, spiele dabei keine Rolle, meinte die angehende Gesundheitsexpertin. Denn nicht dieser Umstand, sondern ein klassischer Fahrfehler von ihr habe das Unglück ausgelöst, erklärte sie.

Die Frau hatte am Vorabend des Unglücks reichlich Alkohol konsumiert. 1,03 Promille Alkohol hatte sie noch im Blut, als sie um 6.15 Uhr am Morgen mit ihrem Auto unterwegs war. Sie verabsäumte es, im Zuge einer leichten S-Kurve rechtzeitig gegenzulenken und geriet über die Sperrlinie auf die linke Fahrspur. Dort kollidierte der Pkw der Frau mit einem entgegenkommenden Gefährt.

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