Ein neues Antiterrorgesetz sieht mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden vor.
Paris. Die neue französische Regierung will sich besser für den Umgang mit Terrorismus rüsten. Am Donnerstag brachte sie ein neues Antiterrorgesetz auf den Weg, das mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden vorsieht. Gleichzeitig beschloss das Kabinett eine erneute – die insgesamt sechste – Verlängerung des Ausnahmezustands. Dieser soll bis zum 1. November gelten.
Das neue Antiterrorgesetz soll nach Angaben der Regierung auch den Ausstieg aus dem Ausnahmezustand ermöglichen, der nach den Pariser Anschlägen vom 12. November 2015 verhängt worden war. Einige Sonderbefugnisse für Behörden, die während des Notstands gelten, sind im Gesetz in abgeschwächter Form übernommen worden.
So werden die Möglichkeiten von Wohnungsdurchsuchungen ausgeweitet. Auch soll Gefährdern für eine bestimmte Zeit verboten werden können, ihren Wohnort zu verlassen. Während des Ausnahmezustands kann Hausarrest über Gefährder verhängt werden.
Moschee-Schließungen
Das neue Gesetz räumt den Behörden auch das Recht ein, vorübergehend Moscheen oder Gebetsräume zu schließen, in denen Terrorpropaganda betrieben wird. Vorgesehen ist auch die Einrichtung von Sicherheitszonen bei Großereignissen.
Der Terrorismus sei eine „dauerhafte Bedrohung“, sagte Regierungssprecher Christophe Castaner nach der Kabinettssitzung. Deswegen müssten die rechtlichen Grundlagen für den Antiterrorkampf außerhalb des Ausnahmezustands gestärkt werden. Sowohl das Antiterrorgesetz als auch die Verlängerung des Ausnahmezustands müssen noch vom Parlament bestätigt werden.
Die Kabinettssitzung war die erste der am Mittwoch vorgestellten neuen Regierungsmannschaft. In Frankreich wurden bei islamistischen Anschlägen seit Anfang 2015 insgesamt 239 Menschen getötet. Erst am Montag hatte ein Islamist auf den Champs-?lysées Polizisten angegriffen. (APA/AFP)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2017)