Fall Krems: 18 Monate Freiheitsstrafe für 17-Jährigen

Erstes Urteil im Fall Krems
Erstes Urteil im Fall Krems(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
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Die Gewerbsmäßigkeit der Einbruchsdiebstähle sei laut Urteilsbegründung gegeben. Bei seinem letzten Coup wurde sein 14-jähriger Komplize von einem Polizisten erschossen. Der Angeklagte bekannte sich schuldig.

Mit einem Schuldspruch endete am Mittwoch der Prozess gegen den 17-jährigen Roland T., der in der Nacht zum 5. August in einem Kremser Supermarkt von der Polizei angeschossen wurde. Er musste sich am Landesgericht Krems wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls verantworten. Der 17-Jährige bekannte sich zu Beginn der Verhandlung schuldig. Das noch nicht rechtskräftige Urteil lautet 18 Monate Freiheitsstrafe. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Rechtskräftig hingegen ist das Urteil für den Zweitangeklagten: Der 28-jährige Rumäne wurde ebenfalls zu 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt.

Mildernd waren beim 17-Jährigen das Geständnis und die Tatsache, dass es in zwei Fällen bei Versuchen geblieben war. Als erschwerend wertete das Gericht den "raschen Rückfall" nach der bedingten Haftentlassung im Oktober 2008. Die vorangegangene Strafhaft habe sich als wirkungslos erwiesen - der Widerruf einer offenen Bewährungsstrafe bedeutet für den 17-Jährigen nun insgesamt drei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft legte dem 17-Jährigen vier vollendete und zwei versuchte Einbrüche zur Last, die der Beschuldigte "zur Verschaffung einer fortlaufenden Einkommensquelle" begangen haben soll. Nach kurzer Befragung der Angeklagten zu den ihnen vorgeworfenen Tathandlungen war das Beweisverfahren nach einer Stunde beendet, Zeugen waren nicht geladen.

Getränke und Süßigkeiten erbeutetet

Staatsanwalt Friedrich Kutschera verwies in seinem Schlussvortrag darauf, dass die einschlägigen Vorstrafen beim 17-Jährigen sowie die Wiederholung der Straftaten erschwerend zu werten seien. Die Verteidiger betonten, dass einerseits beide geständig seien. Auch der insgesamt entstandene Schaden sei gering. Bei den beiden Einbruchsdiebstählen wurden Getränke und Süßigkeiten erbeuteten.

28-Jähriger war Chauffeur

Dem zweiten Angeklagten, einem 28-jährigen Rumänen, wurden acht Straftaten vorgeworfen. Er soll als Chauffeur fungiert haben - auch in jener Nacht im August, in der der 17-Jährige verletzt und der 14-jährige Florian P. durch eine Kugel aus einer Polizeiwaffe getötet wurde. Auch er bekannte sich schuldig. Sein Verteidiger appellierte an die Schöffen, dass das große mediale Interesse nicht bedeute, dass das Delikt an sich so schwerwiegend sei.

(APA)

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