Drei Frauen klagen Irland wegen seines Abteibungs-
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg prüft am Mittwoch das Abtreibungsverbot in Irland. Drei Frauen haben gegen die strengen irischen Gesetze geklagt. Laut irischen Presseberichten konzentriert sich die Verhandlung auf dir Frage, ob die irische Gesetzgebung das "Recht auf Privat- und Familienleben" der Betroffenen verletzt.
In Irland ist Schwangerschaftsabbruch verboten. Seit einer Verfassungsänderung 1992 dürfen Frauen allerdings Informationen über Möglichkeiten eines legalen Schwangerschaftsabbruchs außerhalb Irlands verbreitet werden. Schwangerschaftsabbrüche bei Gefahr für das Leben der Mutter oder bei der Gefahr, die schwangere Frau könne Selbstmord begehen, sind nach höchstrichterlichen Entscheidungen ebenfalls zulässig.
Verletzt Recht auf Privatleben
Zwei Irinnen und eine in Irland lebende Litauerin klagen nun vor dem EGMR. Die irischen Regelungen seien ein Verstoß gegen das Recht auf Privatleben, das die Europäische Menschenrechtskonvention festschreibt. Eine von ihnen macht geltend, die nicht eindeutigen Regelungen über die Zulässigkeit einer Abtreibung bei Gefahr für das Leben der Mutter verstießen gegen ihr Recht auf Leben.
Verstößt gegen Misshandlungsverbot
Alle drei klagen zudem, die irischen Regelungen seien ein Verstoß gegen das Misshandlungsverbot der europäischen Menschenrechtskonvention. Sie würden durch die irischen Regelungen stigmatisiert, gedemütigt und ihre Gesundheit sei gefährdet. Zuletzt stelle das irische Recht eine verbotene Diskriminierung dar, weil begüterten Frauen ein Schwangerschaftsabbruch im Ausland leichter möglich sei als mittellosen Schwangeren.
Rechtsweg nicht ausgeschöpft
Die irische Regierung will in der Verhandlung geltend machen, die Frauen hätten den Rechtsweg in Irland nicht ausgeschöpft. Die Frauen wollen mit dem Argument dagegenhalten, in Irland habe ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg. Zudem müssten sie vor irischen Gerichten ihre Anonymität aufgeben.
Große Kammer entscheidet
Eine sieben Richter zählende Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hatte den vorliegenden Fall im Juli an die Große Kammer abgegeben, in der 17 Richter vertreten sind. Der EGMR ist eine Einrichtung des Europarates, der 47 Mitgliedstaaten zählt. Dass der Fall der Großen Kammer übertragen wurde, sehen Beobachter als Indiz dafür, welche Bedeutung der Gerichtshof der Entscheidung beimisst.
Recht für Polin
Im Jahr 2007 hatten die Straßburger Richter einer Polin Recht gegeben, der trotz Gefahr für ihre Gesundheit ein Schwangerschaftsabbruch untersagt worden war. Das Gericht sah in dem Abtreibungsverbot eine "Verletzung ihres Privatlebens", allerdings keine Misshandlung.
(APA)