Abtreibungs-Streit bedroht US-Gesundheitsreform

Abtreibungs-Streit bedroht US-Gesundheitsreform
Abtreibungs-Streit bedroht US-Gesundheitsreform(c) EPA (MATTHEW CAVANAUGH)
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Im Ringen um die Gesundheitsreform haben sich die Demokraten im Senat auf einen Kompromiss geeinigt. Allerdings bedroht jetzt ein Streit über Abtreibung das Prestigeprojekt von US-Präsident Obama.

Nach einer teils hitzigen Debatte haben die Unterhändler der Demokraten im US-Senat einen ersten Kompromiss auf dem Weg zur angestrebten Gesundheitsreform erzielt. Fraktionschef Harry Reid sagte, es sei eine "breite Übereinkunft" zwischen liberalen und gemäßigten Senatoren erzielt worden.
Details nannte Reid nicht.

Der US-Sender CNN berichtete, die Demokraten hätten sich darauf geeinigt, dass es statt einer allgemeinen staatlichen Gesundheitsversicherung private Non-Profit-Anbieter geben soll, die von einer Bundesbehörde beaufsichtigt werden.

Abtreibung als Streitpunkt

Allerdings bedroht jetzt ein Streit über Abtreibung Obamas Prestigeprojekt. Die Mehrheit der Senatoren hat gegen einen Abtreibungsvorbehalt gestimmt, wonach staatliche Gelder in der Regel nicht zur direkten oder indirekten Finanzierung von Abtreibungen genutzt werden sollen. 54 der Senatoren votierten am Dienstag für die Beseitigung des Paragrafen in der Gesetzesvorlage, 45 stimmten dagegen.

Das Votum könnte die Mehrheit der Demokraten im Senat gefährden, wenn es zur entscheidenden Abstimmung über die Gesundheitsreform kommt. Denn dann braucht Obamas Partei alle 60 Stimmen, über die sie derzeit in der Kammer verfügen. Der Demokrat Ben Nelson, der den Entwurf einbrachte, hat bereits angekündigt, dass er die Reform nicht mittragen würden, wenn diese keinen Abtreibungsvorbehalt einschließe.

Entwurf bis Jahresende

US-Präsident Barack Obama will mit einer Gesundheitsreform einer Mehrheit der knapp 50 Millionen US-Bürger ohne Krankenversicherung zu einem wirksamen Schutz im Krankheitsfall verhelfen. Er hofft, dass der Senat bis Ende des Jahres dazu einen Gesetzestext beschließt. Dieser Entwurf müsste dann zunächst mit jenem des Repräsentantenhauses in Einklang gebracht werden, woraufhin der überarbeitete Text beiden Kammern erneut zur Abstimmung vorgelegt würde.

(Ag./Red.)

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