Flüchtlinge: EU-Kommission will Verfahren gegen Polen durchziehen

APA/AFP/PHILIPPE HUGUEN
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Brüssel bleibt bei der EU-Umverteilung hart: Es werde das Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau nicht zurückziehen.

Die EU-Kommission hat ausgeschlossen, ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen mangelnder Aufnahme von Flüchtlingen durch die Regierung in Warschau zurückzuziehen. Dies werde die EU-Kommission "sicherlich nicht" machen, sagte ein EU-Kommissionssprecher am Donnerstag in Brüssel.

Die polnische Regierung hat von der EU-Kommission ein Zurückziehen des Vertragsverletzungsverfahrens gefordert. "Eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden sollte, ist für alle Mitgliedstaaten, dass sie sich an die Entscheidungen halten, die sie getroffen haben", betonte der Sprecher. Die EU-Kommission habe die Antwort Polen und der anderen betroffenen Staaten auf die Vertragsverletzungsverfahren erhalten. Der nächste Schritt sei nun, diese Antworten zu prüfen.

Die EU-Kommission hat im Juli die nächste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Quotenverweigerer Polen, Ungarn und Tschechien eingeleitet, weil sich diese drei Länder bisher weigerten, Flüchtlinge im Rahmen der EU-Umverteilung aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Der nächste Schritt wäre eine Klage der EU-Kommission vor dem EU-Gerichtshof (EuGH). Bekommt Brüssel Recht, drohen den Ländern empfindliche Geldstrafen.

(APA)

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