Hollabrunn: Mann erschießt zweifache Mutter im Gericht

Am Bezirksgericht Hollabrunn ist eine Angestellte erschossen worden
Am Bezirksgericht Hollabrunn ist eine Angestellte erschossen worden (c) AP (Ronald Zak)
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Ein 57-jähriger Lehrer stürmt betrunken in das Gebäude, um eine Richterin zu töten, erschießt aber eine 42-jährige leitende Angestellte. Offenbar wollte er sich für seine jüngste Scheidung rächen.

Ein 57-jähriger Niederösterreicher hat am Mittwoch am Bezirksgericht Hollabrunn eine 42-jährige leitende Angestellte durch einen Kopfschuss getötet. Der Mann wollte ursprünglich die Richterin seines jüngsten Scheidungsverfahrens - offenbar sein viertes - töten, sagte er bei der Einvernahme durch die Polizei. Der Mann ist laut Oberst Franz Polzer vom Landeskriminalamt NÖ, Mittelschullehrer und akademischer Maler und zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert gewesen.

Der Niederösterreicher hatte das Gerichtsgebäude um 10.50 Uhr betreten und an der Einlaufstelle nach der Richterin verlangt. Die Mitarbeiterin habe sich durch sein erbostes Auftreten bedrängt gefühlt, so Polzer, und rief ihre Vorgesetzte. Diese versuchte den Mann zu beruhigen - und bezahlte ihr Einschreiten mit dem Leben. Der Verdächtige habe eine Waffe - eine Pistole FN - gezogen und ihr in den Kopf geschossen.

Dann verließ der Mann das Gebäude, wobei er die Waffe verloren haben dürfte - sie wurde vor dem Haus gefunden -, machte aber kehrt und ging noch einmal hinein. Dort wurde er dann im Eingangsbereich - nur vier Minuten nach der Tat - von der alarmierten Polizei festgenommen. Der Mann besitzt eine Waffenbesitzkarte.

Der Mann habe sich ungerecht behandelt gefühlt und "hat sich nach Abschluss des Verfahrens immer wieder beschwert", sagte Wilhelm Tschugguel, Präsident des Landesgerichts Korneuburg. Erst am Dienstag soll der Verdächtige bei einem Referenten im Justizministerium diesbezüglich angerufen haben.

Bei dem Opfer handelt es sich um eine Rechtspflegerin in Familienrechtssachen und Vorsteherin der Geschäftsstelle. Sie ist verheiratet und Mutter zweier Kinder im Volksschulalter.

Keine Sicherheitskontrollen

Das Bezirksgericht Hollabrunn ist ein aufwendig restaurierter Gründerzeitbau im Zentrum der Stadt. Der Eingang ist allerdings weder versperrt noch gesichert. Es gibt keinen Portier und auch keine Sicherheitsschleuse - wie das etwa bei Landesgerichten üblich ist.

Parteien betreten das Gericht durch eine simple Tür und haben, ohne gesehen zu werden, zu den Kanzleien oder Richterzimmern freien Zugang. Der Täter hatte genug Zeit, jenes Zimmer auszuwählen, in dem die von ihm offenbar gesuchte Richterin saß.

Es gebe keine genauen Richtlinien, ab wann Sicherheitsschleusen errichtet werden, heißt es aus dem Justizministerium. Generell seien sie ab etwa 50 Mitarbeitern vorgesehen. In Hollabrunn gibt es laut Swoboda vier Richterinnen und 19 Bedienstete.

Ministerin in Hollabrunn

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) ist nach der Schießerei zum Bezirksgericht Hollabrunn gefahren. "Ich bin tief bestürzt über das, was heute im Bezirksgericht Hollabrunn geschehen ist. Ich möchte den Angehörigen des Opfers mein tief empfundenes Mitgefühl aussprechen", sagte sie. Auch der Präsident des Landesgericht Korneuburg, Wilhelm Tschugguel, befindet sich am Ort des Geschehen. "Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls in Hollabrunn ist sowohl die Justizministerin als auch der Präsident des Landesgerichts Korneuburg nach Hollabrunn gefahren", sagte Ministersprecherin Katharina Swoboda. "Das tiefe Mitgefühl und die Anteilnahme gilt natürlich den Angehörigen."

"Jetzt geht es erst einmal darum, die Angehörigen des Opfers und die Mitarbeiter zu betreuen und unterstützen", sagte Swoboda. "In weiter Folge wird die Justiz als Dienstgeber alles Mögliche unternehmen, um die Angehörigen zu unterstützen. Wir stellen ihnen psychologische Unterstützung zur Verfügung."

Der Präsident der Richtervereinigung Werner Zinkl sieht den Fall als Anlass, um über bessere Sicherheitsvorkehrungen in kleinen Gerichten nachzudenken. An Oberlandes-, Landes- und den größeren Bezirksgerichten wurden nach dem Amoklauf im Bezirksgericht Linz-Urfahr im Jahr 1995 Sicherheitsschleusen eingerichtet. Für die kleineren Gerichte habe man die Gefahr offensichtlich als nicht so groß erachtet. Aber gerade dort gebe es häufig Fälle mit sehr emotionalisierten Beteiligten, z.B. Grenzstreitigkeits- oder Familienrechtssachen wie Besuchsrecht, Kinderabnahme etc., merkte Zinkl an.

Der Sicherheitsbeirat der Justiz, der am Mittwoch planmäßig zusammengetroffen ist, werde sich "noch heute mit dieser Angelegenheit befassen und den verstärkten Einsatz von Sicherheitsschleusen an den Gerichtseingängen prüfen", sagte Bandion-Ortner.

(APA/Red.)

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