Wenn Immobilien-Makler ohne Auftrag handeln

Manchmal schalten sich Makler ungebeten ein, wenn Immobilien zum Verkauf stehen. Erlaubt ist ein solches Verhalten nicht.
Manchmal schalten sich Makler ungebeten ein, wenn Immobilien zum Verkauf stehen. Erlaubt ist ein solches Verhalten nicht. (c) Clemens Fabry
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Eine Immobilie steht zum Verkauf, ein Makler erfährt das und sucht auf eigene Faust Interessenten. Darf er das? Und kann ein Provisionsanspruch entstehen?

Wien.Jemand will eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück verkaufen. Er inseriert die Immobilie privat oder stellt ein Angebot auf eine Onlineplattform. Vielleicht bringt er auch an Ort und Stelle ein „Zu verkaufen“-Schild an. Einen Makler beauftragt er nicht. Trotzdem präsentiert ihm ein solcher bald darauf einen Kaufinteressenten und möchte dafür eine Vermittlungsprovision. Steht ihm diese aber wirklich zu? Das ist die Frage, die sich dann für den Verkäufer stellt.

Dass manche Makler „proaktiv“ tätig werden – nach Immobilien suchen, die privat zum Verkauf stehen, und diese dann anbieten, ohne damit beauftragt worden zu sein – hört man vor allem aus Deutschland. Dort landen solche Fälle auch immer wieder vor Gericht. Dass einzelne Makler Vermittlungen ohne Auftrag vornehmen, sei aber auch in Österreich zu beobachten, sagt Rechtsanwalt Konrad Koloseus, Partner bei NHK Rechtsanwälte. Massenphänomen sei es keines – aber es komme immer wieder vor. „Und manchmal klappt es ja auch, auf diese Weise ins Geschäft zu kommen.“

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