U-Haft für Elsner erneut verlängert

Elsner
Elsner(c) AP (Ronald Zak)
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Haftgrund: Fluchtgefahr. Das ist das Resultat einer Haftverhandlung, die am Dienstag im Straflandesgericht Wien stattfand. Der Haftrichter verkündete den Beschluss am Krankenbett von Helmut Elsner.

wien. Die Entscheidung ist aus Sicht Helmut Elsners bitter, aber sie war (wie „Die Presse“ berichtete) zu erwarten: Die – seit bald drei Jahren andauernde – U-Haft über den 74-Jährigen wird fortgesetzt. Haftgrund: Fluchtgefahr. Das ist das Resultat einer Haftverhandlung, die am Dienstag im Straflandesgericht Wien stattfand.

Bemerkenswert: Laut Angaben der Verteidigung war Elsner auf Empfehlung des medizinischen Leiters der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Klaus Kaiser-Mühlecker, nicht von der Justizwache zur Haftverhandlung vorgeführt worden. Elsner – er hat eine Herzoperation hinter sich – sei in seinem Krankenzimmer besser aufgehoben, solle keinem Stress ausgesetzt werden, habe es geheißen. Eine Konfrontation mit dem Gericht gab es aber dennoch: Haftrichter Christian Böhm suchte gemeinsam mit den am Verfahren beteiligten Personen (Staatsanwältin, Verteidiger) den früheren Bawag-Generaldirektor in dessen Haftraum innerhalb der Krankenabteilung auf. „Um sich persönlich ein Bild zu machen“, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn der „Presse“ erklärte.

Das Bild, das sich dem Haftrichter bot: Elsner mit Sauerstoffmaske, im Bett liegend. Dennoch sei der Zustand des U-Häftlings nicht kritisch, so die Gerichtssprecherin unter Hinweis auf die Expertise des vom Gericht bestellten Gutachters, des Kremser Kardiologen Gerhard Kronik. Salzborn: „Herr Elsner ist nicht sterbenskrank oder todkrank.“

Mit medizinischen Argumenten hatten die beiden Topanwälte Elsners, Wolfgang Schubert und Elmar Kresbach, versucht, eine Freilassung des erstinstanzlich zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten früheren Bankers zu erwirken. In einem von der Verteidigung vorgelegten privaten Gutachten des Salzburger Kardiologen Max Pichler heißt es: „Es ist zweifelsohne zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation gekommen, insbesondere [...] durch das Auftreten einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) mit Gewichtszunahme und Beinödemen, dem Auftreten paroxysmalen Vorhofflimmerns, ganz besonders aber wegen der bedrohlichen ventrikulären Extrasystolen (ventrikulären Salven) und schließlich der zuletzt deutlichen Verschlechterung der Nierenfunktion.“ Dieses (private) Gutachten wurde bei der Haftverhandlung aber nicht erörtert.

Beschwerde beim Obergericht?

Staatsanwältin Sonja Herbst hat in ihrem Schriftsatz auf frühere U-Haft-Entscheidungen verwiesen und für die Verlängerung der U-Haft plädiert. Schließlich war es bereits der 13. – erfolglose – Anlauf Elsners, aus dem Gefängnis freizukommen. Anwalt Schubert erklärte, er habe bei der Haftverhandlung nicht die Möglichkeit bekommen, an den anwesenden Anstaltsarzt Fragen zu stellen. Es werde nun überlegt, gegen die U-Haft-Entscheidung (so wie bei allen früheren Haftentscheidungen) eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien einzubringen.

UNTREUE, BETRUG

Helmut Elsner (74) wurde in erster Instanz wegen Untreue, schweren Betruges und Bilanzfälschung verurteilt. Kern des Verfahrens: die Karibikgeschäfte der Bawag. Rechtskräftig ist dieses Urteil nicht, der OGH ist am Zug.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2009)

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