Steuern

Mindestlohn, Erbschaftssteuer, Abgabenquote

Ein Vollzeitjob soll mindestens 1500 Euro bringen – steuerfrei. Die Lohnnebenkosten werden gesenkt, das soll auch Betriebe mit viel Personal entlasten. Erben ab einer Million Euro wird extra besteuert.

Neue Steuern auf Erbe und Vermögen werden abgelehnt, dafür werden die Steuerstufen gesenkt. Mit Ausnahme der drei höchsten, diese bleiben unangetastet. Die Unternehmerbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds werden halbiert.

1500 Euro Mindestlohn sollen eingeführt werden, das Steuersystem wird reformiert: Die Steuer- und Abgabenquote auf unter 40 Prozent gesenkt, und zwar nach und nach um 0,5 Prozent. Die kalte Progression wird abgeschafft – durch eine automatische Anpassung der Steuerstufen.

Ein gesetzlicher Mindestlohn von 1750 Euro brutto wird eingeführt, eine Erbschaftssteuer soll schon ab 500.000 Euro greifen, die kalte Progression soll abgeschafft werden – unter Berücksichtigung von Verteilungseffekten.

Die Abgabenquote soll auf 39 Prozent gesenkt werden, die sogenannte kalte Progression wird abgeschafft. Die Einkommenssteuer soll auch geringer ausfallen, einen Teil sollen aber die Bundesländer einheben können.

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