Eisenstadt: Vier Jahre unbedingt für Messerstiche auf Nebenbuhler

Die Geschworenen verwarfen bei Prozess in Eisenstadt Anklage wegen versuchten Mordes einstimmig.

Mit einem Schuldspruch wegen versuchten Totschlags hat am Mittwoch in Eisenstadt der Prozess um Messerstiche geendet, mit denen im Vorjahr in Mattersburg ein 20-Jähriger seinen "Nebenbuhler" lebensgefährlich verletzt haben soll. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Die Anklage auf versuchten Mord wurde von den Geschworenen mit 8 zu 0 Nein-Stimmen verworfen. Bei der Entscheidung für versuchten Totschlag überwog das "Ja" mit 6 zu 2 Stimmen. Das Gericht widerrief bedingte Entlassungen bezüglich zweier Vorverurteilungen, somit müsse der 21-Jährige insgesamt fünf Jahre absitzen, erläuterte die Vorsitzende des Geschworenensenats, Birgit Falb. Die seit März 2017 verbüßte Untersuchungshaft wurde auf das Urteil angerechnet.

Der Verurteilte muss dem Opfer außerdem 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mit den übrigen Ansprüchen wurde der Mann, der sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen und 15.000 Euro gefordert hatte, auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Als mildernd wertete das Gericht das Alter unter 21 Jahren bei der Tatbegehung sowie das "Tatsachengeständnis". Erschwerend seien die vier einschlägigen Vorverurteilungen und das Zusammentreffen strafbarer Handlungen gewesen, erläuterte Falb. Weil der 21-Jährige seinen Kontrahenten auch in die Wange gebissen haben soll, wurde er außerdem einstimmig wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht sei zum Ergebnis gelangt, dass eine Strafe von vier Jahren angemessen sei, so Falb.

(APA)

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