Regierung noch uneinig: Es wird knapper für Uni-Räte

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Manche von der FPÖ nominierten Kandidaten dürften Schwierigkeiten machen. Am 1. März müssen die neuen Uni-Räte ihre Arbeit aufnehmen.

Es wird knapp für die Bestellung der Universitätsräte. Die Bestellung der neuen Räte an den 22 Unis ist heute, Mittwoch, noch nicht Thema im Ministerrat. Damit werden sich die Minister also am 21. Februar befassen müssen. Die Zeit drängt. Denn die Funktionsperiode der neuen Räte beginnt bereits Anfang März. Insgesamt muss die Regierung 60 Räte nominieren – die Hälfte kommt von der ÖVP, die Hälfte von der FPÖ.

Schwierigkeiten dürften manche von der FPÖ nominierten Kandidaten machen. Die Personalauswahl ist heikel. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hatte angekündigt, die vorgeschlagenen FPÖ-Kandidaten nach den jüngsten Affären auch auf rechtsextreme oder antisemitische Äußerungen zu prüfen. Die ÖVP dürfte drei Kandidaten abgelehnt haben, laut „Standard“ zieht die FPÖ aber nicht mit.

Wie Aufsichtsrat in der Wirtschaft

Die gesetzlichen Vorgaben für die Räte – sie haben eine ähnliche Funktion wie Aufsichtsräte in der Wirtschaft – sind relativ weit formuliert: Bestellt werden können Personen, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren. Und die wegen ihrer „hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen“ einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Uni leisten können.

Gesperrt sind unter anderem Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung, politische Mandatare oder Personen, die in den vergangenen vier Jahren eine solche Funktion innehatten. Erstmals müssen die Uni-Räte zu 50 Prozent weiblich sein. Bisher waren 40 Prozent Frauen vorgegeben. Auch die Uni-Senate nominieren ihrerseits Uni-Räte. Alle neuen Räte wählen dann gemeinsam einen weiteren Uni-Rat pro Hochschule aus.

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(red.)

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