Angestoßen von der Causa Optioment will Finanzminister Hartwig Löger die Regulierung von Bitcoin angehen. Das soll Kriminellen das Handwerk legen und die Reputation der neuen Technologie verbessern.
Wien. Die Finanzwirtschaft leidet unter einer Überregulierung, die eine Folge der Finanzkrise war. Unternehmen, die sich in Österreich mit Bitcoin- und Blockchaintechnologie befassen, klagen hingegen darüber, dass es in ihrer jungen Industrie überhaupt keine Regulierung gibt.
Klare Regeln – wenn auch nicht zu viele – wären für die Branche und damit auch für den Standort Österreich ein großer Gewinn, so der Grundtenor. Bei Finanzminister Hartwig Löger stoßen sie dabei auf Verständnis. Er wolle Kryptowährungen wie Bitcoin strenger regeln, gab er am Freitag bekannt.
Der Handel damit soll ähnlich wie der von Gold und Derivaten geregelt werden. Schon lang habe man sich intensiv mit dem Thema befasst, aber die von der „Presse“ aufgedeckte Causa Optioment, bei der Tausende Anleger Opfer eines potenziellen Betrugs wurden, sei nun ein Weckruf gewesen, heißt es aus dem Finanzministerium: „Geschäftsmodelle wie das erwähnte sind nur möglich, weil momentan noch der Wilde Westen herrscht. Aber es gibt viele seriöse Player, deren Reputation darunter leidet, mit kriminellen Unternehmungen in einen Topf geworfen zu werden.“
Nun müsse mit Maß und Ziel vorgegangen werden, um der Situation gerecht zu werden. Keineswegs plane der Minister, die große Regulierungskeule zu schwingen und über alle Aktivitäten mit Strafen und Verboten drüberzufahren, heißt es. Vielmehr ginge es darum, klar zu definieren, was die Industrie brauche und wie man Investoren und Kunden am besten vor Missbrauch und dubiosen Geschäften schützen könne. Geht es nach Löger, soll schon bis zum Ende des ersten Halbjahres, spätesten jedoch bis zum Jahresende, ein Gesetz beschlossen werden.
Identität feststellen
Es gibt auch schon konkrete Ansätze, wie der vage Bereich der Kryptowährung in ein Gesetz gegossen werden soll. Vor allem soll künftig die Identität der Investoren und der Eigentümer der Kryptowährung festgestellt werden. Und bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen hat der Wallet-Provider (Anm.: Das ist jener, der die elektronische Geldbörse zu Verfügung stellt) über eine entsprechende Infrastruktur zu verfügen, damit er die Identität seiner Kunden erfassen kann. Beim Kauf oder Tausch von Kryptowährungen soll – wie das bei Gold oder Schmuck schon lang der Fall ist – eine Meldung bei der Geldwäschemeldestelle fällig werden, wenn mehr als 10.000 Euro im Spiel sind.
Auch bei sogenannten Inital Coin Offerings (ICO), also bei der Neuausgabe von Kryptowährungen, wird es in absehbarer Zeit einen (digitalen) Prospekt geben müssen, der durch die Aufsicht genehmigt werden muss. Die Finanzmarktaufsicht begrüßt Lögers Pläne freilich. Sie will, dass Kryptowährungen auch auf europäischer Ebene so rasch wie möglich reguliert werden. (hec/jil)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.02.2018)