Nur viermal im Jahr an den Sitzungen teilzunehmen und dazwischen nichts zu tun, ist zu wenig. Das Problem: Vielen Aufsichtsräten scheint das nicht bewusst zu sein.
Mindestens viermal im Geschäftsjahr muss der Aufsichtsrat eine Sitzung abhalten, so sieht es das Aktiengesetz vor. Und in vielen Gesellschaften sehen sich die Aufsichtsräte tatsächlich nicht öfter als bei diesen vier vorgeschriebenen Zusammenkünften. Es gibt nämlich immer noch Aufsichtsräte, die ihre Aufgabe als ruhige Nebenbeschäftigung verstanden wissen wollen, die nicht viel Zeit in Anspruch nehmen darf. Wie sollte man denn sonst mehrere Aufsichtsratsmandate unter einen Hut bringen oder noch einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen? Eine Einstellung, die sich auf die Lebensqualität der Aufsichtsräte positiv auswirken mag – dem Wohl des Unternehmens dient sie mit Sicherheit nicht.
Es ist daher kein Zufall, dass Susanne Kalss und Werner H. Hoffmann, die Veranstalter des Österreichischen Aufsichtsratstages, dieses Jahr einer Frage breiten Raum widmeten: „Was macht ein Aufsichtsrat eigentlich zwischen den Sitzungen? Vor allem dann, wenn sich das Unternehmen vor oder in einem Transformationsprozess befindet?“ Und genau genommen ist das heute immer der Fall. „Nach der Transformation heißt, vor der Transformation zu sein“, sagt Kalss, Professorin an der WU Wien. Denn jedes Unternehmen müsse sich heute laufend neuen Gegebenheiten anpassen, wenn es sich gegen die Mitbewerber behaupten wolle.