Afghanistan: Deutscher Oberst verteidigt umstrittenen Luftangriff

(c) AP (Anja Niedringhaus)
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Oberst Georg Klein, der für das Bombardement zweier Tanklaster in Kunduz verantwortlich war, sagt vor dem deutschen Afghanistan-U-Ausschuss aus. Er hält seinen Befehl für legal und gerechtfertigt.

Der Bundeswehr-General, der für das tödliche Bombardement zweier Tanklaster in Afghanistan verantwortlich war, hält seinen Befehl für legal und gerechtfertigt. Oberst Georg Klein hatte Anfang September zwei von den Taliban entführte Tanklaster bombardieren lassen. Dabei starben bis zu 140 Menschen, darunter viele Zivilisten.

"Objektiv steht nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Völkerrechts fest, dass die Entscheidung für diesen Luftangriff auf Grundlage der verfügbaren Informationen und Ressourcen rechtlich nachvollziehbar und damit rechtmäßig war", hieß es in der Erklärung, die Kleins Anwalt am Mittwoch vor dem Untersuchungs-Ausschuss des deutschen Bundestags verlas. Er kündigte an, dass Klein vor dem U-Ausschuss umfassend aussagen wolle.

Klein sieht sich "Vorverurteilung ausgesetzt"

Zugleich sagte der Anwalt, dass Klein "unabhängig von der Rechtslage" alle Opfer dieses Konflikts bedaure, insbesondere den Tod unschuldiger Zivilisten. Jedes Opfer sei eines zuviel. "Dies war und dies ist Oberst Klein sehr bewusst." Jedoch sehe er sich zunehmend einer massiven Vorverurteilung ausgesetzt.

Rechtlich sei entscheidend, dass Klein als als verantwortlicher Kommandant für seine Soldaten, die afghanischen Sicherheitskräfte und die Zivilbevölkerung in einem bewaffneten Konflikt eine schwerwiegende militärische Entscheidung zu treffen hatte, so der Anwalt. "Ihm war dabei bewusst, dass jede Entscheidung - also auch Nicht-Handeln und Unterlassen - weitreichende Folgen haben musste.

Zwei entführte Tanklaster bombardiert

Klein hatte in den frühen Morgenstunden des 4. Septembers zwei von den Taliban entführte Tanklaster bombardieren lassen. Dabei kamen laut einem Nato-Bericht bis zu 140 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Der Oberst wird in dem Bericht schwer belastet, da er Regeln zur Vermeidung von zivilen Opfern nicht einhielt, offenbar absichtlich falsche Angaben machte und die Aufklärung behinderte.

(Ag.)

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