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Recht allgemein

Kritik an VfGH: Veto gegen Homoehe weiter möglich

Der VfGH hat sein Erkenntnis damit begründet, dass verpartnerte Homosexuelle ihre sexuelle Orientierung offen legen müssten, indem sie als Familienstand nicht „verheiratet“, sondern „in Eingetragener Partnerschaft lebend“ anzugeben hätten.
Der VfGH hat sein Erkenntnis damit begründet, dass verpartnerte Homosexuelle ihre sexuelle Orientierung offen legen müssten, indem sie als Familienstand nicht „verheiratet“, sondern „in Eingetragener Partnerschaft lebend“ anzugeben hätten.(c) Clemens Fabry
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Hans Georg Ruppe, Ex-Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, kritisiert scharf, wie das Höchstgericht zur Entscheidung gekommen ist, die Ehe für alle zu öffnen.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit seiner Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle zu viel und zu wenig aufgehoben, und das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet. So vernichtend fällt die Analyse eines profunden Kenners des Verfassungsrechts und der VfGH-Judikatur aus: Hans Georg Ruppe, bis 2012 Mitglied des Gerichtshofs, ließ vorige Woche bei einem Symposium zum Gedenken an den früheren VfGH-Präsidenten Karl Korinek kein gutes Haar am Erkenntnis (G 258/17).

 


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