Hans Georg Ruppe, Ex-Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, kritisiert scharf, wie das Höchstgericht zur Entscheidung gekommen ist, die Ehe für alle zu öffnen.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit seiner Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle zu viel und zu wenig aufgehoben, und das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet. So vernichtend fällt die Analyse eines profunden Kenners des Verfassungsrechts und der VfGH-Judikatur aus: Hans Georg Ruppe, bis 2012 Mitglied des Gerichtshofs, ließ vorige Woche bei einem Symposium zum Gedenken an den früheren VfGH-Präsidenten Karl Korinek kein gutes Haar am Erkenntnis (G 258/17).