Wiener Bauordnung: Airbnb erschwert, Bauen erleichtert

Mehr Schutz für Häuser, die vor 1945 errichtet worden sind, soll die künftige Wiener Bauordnung bieten.
Mehr Schutz für Häuser, die vor 1945 errichtet worden sind, soll die künftige Wiener Bauordnung bieten.(c) FABRY Clemens
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Das Errichten von Einfamilienhäusern soll unbürokratischer genehmigt werden, das Parkplatzgebot wird aufgeweicht, verschärft werden die Regeln beim Abbruch von Häusern.

Wien. Die Wiener Bauordnung wird generalsaniert. (Noch-)Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) und der grüne Planungssprecher, Christoph Chorherr, haben am Freitag die geplante Novelle präsentiert. So sollen etwa kleinere Bauverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Gleichzeitig wird der Schutz historischer Häuser intensiviert. Erschwert werden Kurzfristvermietungen.

Einfamilienhäuser

Als wichtiger Schwerpunkt wurden Erleichterungen für Bauvorhaben genannt, die die Bauklasse 1 betreffen, bei der die bebaute Fläche nicht größer ist als 150 Quadratmeter. Hier ist unter gewissen Voraussetzungen keine mündliche Bauverhandlung mehr nötig. Die Bestätigung eines Ziviltechnikers ist nicht mehr notwendig, da die bautechnische Komplexität bei Bauwerken in dieser Größenordnung gering sei, wie es heißt. Im Rathaus rechnet man damit, dass sich Häuslbauer dadurch rund 8000 Euro sowie einige Wochen Verfahrensdauer ersparen.

Bauland

Angesichts des großen Bedarfs an entsprechenden Flächen wird die „Mobilisierung“ von Bauland erleichtert. Landwirtschaftlich genutzte Flächen können etwa gegen entsprechende Entschädigung künftig einfacher herangezogen werden. Ein vehementeres Vorgehen wurde beim Gebäudeschutz angekündigt. Voraussetzung für den Abbruch eines Hauses soll eine Bestätigung des Magistrats sein, dass kein öffentliches Interesse am Erhalt des Bauwerks besteht. Kann eine solche Bestätigung des Magistrats nicht vorgelegt werden, ist für den Abbruch eine Bewilligung einzuholen. Zwecks Erhaltung stadtbildprägender Gebäude der Gründer- und Zwischenkriegszeit gilt das künftig auch für den Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1. 1. 1945 errichtet wurden.

Auch die technische Abbruchreife wird neu definiert. Konkret wird es erschwert, ein Haus so lang verfallen zu lassen, bis es nicht mehr saniert werden kann. Künftig muss es tatsächlich technisch unmöglich sein, das Haus wieder instand zu setzen.

Airbnb

In den als Wohnzonen ausgewiesenen Flächen der Stadt wird es außerdem Einschränkungen für Kurzzeitvermietungen geben. Es wird nicht mehr erlaubt sein, gewerblich Wohnungen über Vermittlungsplattformen wie Airbnb zu vermieten. Eine Gewerblichkeit liegt etwa dann vor, wenn mehrere Bleiben angeboten werden. Einzelwohnungen dürfen von ihren Eigentümern aber nach wie vor entsprechend angeboten werden, wird versichert.

Pflichtparkplätze

Entschärft wird die Stellplatzverpflichtung, da in Zukunft zum Beispiel nicht mehr benötigte Pflichtparkplätze aufgelassen werden dürfen. Deutlich schwieriger wird es zudem, Supermärkte dort zu errichten, wo auch Produktionsstandorte möglich wären. Um Letztere abzusichern, brauchen Supermärkte künftig schon ab 1000 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Widmung als Einkaufszentrum.

Ölheizungen

Ludwig und Chorherr hoben zudem die Maßnahmen in Sachen Klima- und Umweltschutz hervor. Die wohl einschneidendsten Neuerungen betreffen das Heizen. Ölheizungen sollen in Neubauten nicht mehr verwendet werden dürfen. Und auch die Gasetagenheizungen soll vor dem Auslaufen stehen. Sie sind laut Novelle nur noch dann erlaubt, wenn sie in Kombination mit Solarenergie verwendet werden. Bestehende Anlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Novelle soll ab Jänner 2019 gelten. Nach der Begutachtung soll der Beschluss durch den Landtag im Oktober erfolgen. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2018)

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