Vorarlberg beeinsprucht "Pokerkönig"-Urteil

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POKER EM: ... .APA/HERBERT PFARRHOFER
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Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Vorarlberger Kriegsopferabgabe gekippt. Dagegen will das Land nun außerordentliche Revision erheben.

Das Land Vorarlberg wird gegen das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) im Rechtsstreit mit Casinobetreiber Peter Zanoni außerordentliche Revision erheben. Das gab am Freitag Legistik-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) bekannt. Der VwGH hatte die Kriegsopferabgabe und die Vergnügungssteuer in Vorarlberg in dem Urteil gekippt.

Man bereite eine außerordentliche Revision an den VwGH gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2018 vor. Darin gelangte das Gericht zur Ansicht, dass von der von "Pokerkönig" Peter Zanoni betriebenen "Concord Card Casinos Event-Management GmbH (CCC)" keine Kriegsopferabgabe eingehoben werden darf. "Wir halten die vorgenommene Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung ohne ausreichende Begründung für problematisch. Genau in diesem Punkt wollen wir Klarheit bekommen, ob die Auslegung des Landesverwaltungsgerichts im Sinne des VwGH ist oder nicht", so die Landesrätin in einer Aussendung.

(APA)

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