Restitution: "Ein exemplarischer Fall!"

(c) APA (Georg Hochmuth)
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Der Beirat könnte Werke aus der Sammlung Richard Neumann, die im Kunsthistorischen Museum sind, nach der Gesetzesnovellierung neuerlich prüfen. Über 200 Werke umfasste die Sammlung des Großindustriellen.

Am 19. März 2010 ist die nächste Sitzung des Kunstrückgabe-Beirates. Dabei könnte der Fall Richard Neumann neuerlich verhandelt werden. Im Ministerium heißt es, die Tagesordnung werde kurzfristig auf der Homepage bekanntgegeben. Es sei noch nicht sicher, ob der Fall an diesem Tag oder bei einem späteren Termin behandelt werde, aber wahrscheinlich, dass es zu einer weiteren Prüfung komme. Es geht um die Restitution von Objekten aus dem Kunsthistorischen Museum (KHM), die der Beirat 2005 ablehnte, im wesentlichen, weil Neumann eine (magere) Ablöse für die Bilder bekam. Das Kunstrückgabe-Gesetz 1998 sah bisher in solchen Fällen keine Restitution vor. Nun wurde es novelliert. Falls Richard Neumanns Erben den Kaufpreis valorisiert zurückzahlen, könnten die Exponate zurück gegeben werden.

Wer war Richard Neumann? Über 200 Werke umfasste die Sammlung des Großindustriellen (1879–1961). Seinen Kunstbesitz widmete er 1921 dem Denkmalamt zwecks öffentlicher Besichtigung. Die öffentliche Hand wusste also, was er hatte. In der NS-Zeit wurde dies dem studierten Philosophen und Kunstliebhaber zum Verhängnis. Die Sammlung wurde aufgrund der Gefahr einer Verbringung ins Ausland „sichergestellt“. Neumann musste wie alle Juden „Reichsfluchtsteuer“ zahlen, eine NS-Maßnahme, die dazu diente, die Vertriebenen auszurauben. Neumann und seine Frau flohen nach Paris und über die Pyrenäen nach Spanien. Neumann ließ sich in Kuba nieder, wo er als Vorarbeiter in einer Textilfabrik tätig war – in jener Branche, in der seine Familie ihr Vermögen gemacht hatte.

Als Nächstes: Rückgabe eines Schiele

Die Contenance dieses Mannes ist bewundernswert. Er arbeitete in der Fabrik und hielt nebenbei Kunstgeschichtevorlesungen (siehe Bericht auf dieser Seite unten). Nach dem Krieg unternahm er einige Versuche, die „spärlichen Reste“ seines Besitzes, wie er schrieb, wieder zu erlangen. Bis heute sind die sechs Objekte im KHM. Die österreichischen Behörden fanden, kurz gesagt, immer neue Argumente, warum die Rückgabe nicht möglich sei. Die wichtigste Handhabe dafür war die längste Zeit jenes Ausfuhrverbotsgesetz, das nach dem Zusammenbruch der Monarchie den rasanten Abtransport von Kunstgegenständen aus Österreich verhindern sollte. Nach 1938 benützten die NS-Machthaber die Regelung, um den Kunstbesitz der Juden im Land zu halten. Die Republik Österreich handelte in der Nachkriegszeit nicht viel anders, wenn sie Juden, die ihr Vermögen bzw. Kunstgegenstände zurückhaben wollten, unter Hinweis auf das Gesetz einen Teil der zurückgegebenen Objekte als „Schenkungen“ abpresste. Alles legal, aber eine ungeheuer zynische Vorgangsweise. Liest man die Unterlagen, geht es auch jetzt noch ziemlich bürokratisch zu. Immerhin, so der Anwalt Alfred Noll, der den Neumann-Enkel vertritt, „ermöglicht die Gesetzesnovelle, die Angelegenheit zu bereinigen. Der Fall Neumann ist exemplarisch. Wenn die Novelle einen Sinn gehabt hat, dann genau diesen. Aus meiner Sicht gibt es gar keinen Zweifel, dass die Rückgabe stattfinden wird.“

Konkret geht es um zwei „Altarflügel mit Stiftern“ von Maarten van Heemskerck (1540/43), „Opferszene: Hannibals Schwur“ von Giovanni Battista Pittoni (um 1723), „Wäscherinnen“ (um 1730) von Alessandro Magnasco sowie um zwei Statuen von Alessandro Algardi: „Papst Innocenz X“ und „Heiliger Philippus Neri“, (alle im KHM). Nach langem Kampf hat Neumann in den Fünfzigerjahren für die Belassung der Altarflügel von Heemskerck im KHM 3000 Dollar erhalten, angesichts des Wertes schon damals eine mickrige Summe.

Valorisiert, schätzt Noll, wären das heute 30.000 Euro. Der Enkel, Tom Selldorff, er lebt als pensionierter Verfahrensingenieur nahe Boston, ist bereit, das Geld aufzubringen. Sechs Jahre lang rang Noll für Selldorff um zwei Kremser-Schmidt-Gemälde aus der Neumann-Sammlung – bis die Stadtgemeinde Krems sich endlich entschloss, die Bilder zurückzugeben; in einem eher ramponierten Zustand. Selldorff ließ sie auf eigene Kosten restaurieren. Die detaillierte Lebensgeschichte Richard Neumanns ist in Sophie Lillies Handbuch der enteigneten Kunstsammlungen Wiens „Was einmal war“ (Czernin Verlag) nachzulesen.

Gibt es noch andere aktuelle Fälle? „,Mutter mit zwei Kindern‘ von Schiele aus der Sammlung Jenny Steiners, heute im Belvedere, dies ist, meiner Meinung nach, ein ebenso klarer Fall wie Neumann“, sagt Noll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2010)

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