Finanz hält angeklagte Tierschützer für gemeinnützig

Martin Balluch, der Obmann des VGT
Martin Balluch, der Obmann des VGT(c) APA (Georg Hochmuth)
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Eine Woche vor dem Prozess gegen Mitglieder des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) hat das Ministerium die Gruppe als gemeinnützig anerkannt. Der Status war dem VGT vor einem Jahr entzogen worden.

Eine positive Nachricht für die 13 Tierschützer, die sich in einer Woche vor dem Landesgericht Wiener Neustadt wegen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation (§278a, "Mafiaparagraf") verantworten müssen: Das Finanzministerium hat dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) den Status "gemeinnützig" wieder zuerkannt. Die meisten der Angeklagten gehören diesem Verein an.

VGT-Obmann Martin Balluch, der ebenfalls angeklagt ist, zeigte sich erfreut über das Prüfungsergebnis: Der Rechtsstaat habe sich einer politischen Intervention erfolgreich widersetzt, meinte Balluch in einer Aussendung am Dienstag.

Vergangenen März hatte das Finanzministerium nach einer Durchsuchung der Buchhaltung die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins angeordnet, weil er "politische Ziele" verfolge und "ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung" Bedenken gegenüber diesen Zielen hätte. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der VGT bis zu 30 Prozent Steuern für die Spenden der vergangenen sieben Jahre nachzahlen hätte müssen und so bankrott gegangen wäre, erläuterte der VGT.

"Laut Strafantrag ist das Büro unseres Vereins die Kommandozentrale einer kriminellen Organisation. Obmann, Geschäftsführer und alle Kampagnenleiter sind angeklagt, Mitglieder dieser kriminellen Organisation zu sein. Aber das Finanzamt findet, dass unsere Tätigkeit seit 2002 eindeutig gemeinnützig war", sagte Balluch und schlussfolgerte, dass es sich daher bei der Verfolgung der Tierschützer nur "um eine politisch motivierte Vendetta gegen aufmüpfige Vereine" handle.

(APA)

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