Gesetzeskeule gegen Aktivisten

Terrorermittlungen gegen Väterrechtevertreter sind eine demokratiepolitisch bedenkliche Entwicklung.

Mafia- und Terrorparagraf seien viel zu schwammig formuliert, haben Rechtsexperten im Vorfeld gewarnt: Damit könne man gegen jeden vorgehen. Sie haben recht behalten: Nächste Woche startet ein Prozess gegen Tierschützer, denen die Bildung einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird. Und Aktivisten, die für Väterrechte eintreten, wird von der Polizei vorgeworfen, sie seien Mitglieder einer Terrororganisation.

Das ist eine demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Entwicklung: Wenn das Schule macht, ist der staatlichen Verfolgung von unliebsamen Bürgerrechtsorganisationen Tür und Tor geöffnet.

Natürlich müssen sich auch diese Gruppen an das Gesetz halten: Tierschützer, die eine Schaufensterscheibe einwerfen, sind ebenso zu verfolgen wie Väteraktivisten, die einen Richter bedrohen. Dafür stellt das Strafrecht auch das notwendige Instrumentarium zur Verfügung. Der Vorwurf des Terrors oder der Mafiaorganisation hat eine andere Qualität: Da wird die Gesetzeskeule geschwungen, um politisch oder gesellschaftlich nicht erwünschte Haltungen zu sanktionieren.

Es ist wohl kein Zufall, dass es jetzt um zwei Organisationen geht, deren Sympathiewerte in der Öffentlichkeit bescheiden sind. Aber man soll sich nicht täuschen: Derartige Vorwürfe können jede Organisation treffen, die sich mit der Obrigkeit anlegt.


martin.fritzl@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2010)

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