Mit Lob und teilweise heftiger Kritik reagieren Bundesländer und NGOs auf die Pläne der Regierung.
Wien. Das Vorhaben der Regierung für eine bundeseinheitliche Mindestsicherung sei „ein klares Signal, dass sich Arbeit und Leistung lohnen müssen“ – meinen die einen (Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer). Es würde „Menschen gegeneinander ausspielen“ und „Österreich spalten“, meinen die anderen (Caritas-Präsident Michael Landau).
Landau äußerte gestern die schärfste Kritik an den Plänen. „Keinem Mindestpensionisten geht es besser, wenn es einer kinderreichen Familie schlechter geht“, erklärte er in einer Aussendung. Sprachkurse zu kürzen und gleichzeitig Sprachkenntnisse als Bedingung an Sozialleistungen zu knüpfen sei sinnlos. SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser bezeichnet das Vorhaben von FPÖ und ÖVP als „besorgniserregend“. Es komme „einem Programm zur Förderung von Familienarmut“ gleich.
„Sehr befremdlich“ fand Burgenlands Soziallandesrat, Norbert Darabos (SPÖ), das Vorgehen der Regierung. Er sprach von einer „Drüberfahren-Mentalität“, weil die Länder in die Verhandlungen nicht eingebunden gewesen seien. Oberösterreichs Landeschef Stelzer stört das dagegen nicht. Er fand Teile der oberösterreichischen Regeln für den Bezug der Mindestsicherung in den Bundesplänen, etwa darin, dass jene, die nicht arbeits- und nicht integrationswillig seien, weniger Geld erhielten. „Natürlich ist es notwendig, Menschen durch Sozialleistungen zu unterstützen, eine schwierige Phase zu überbrücken. Aber die Mindestsicherung ist eine Absicherung für Notfälle und kein selbstverständliches arbeitsloses Einkommen“, so Stelzer in einer Aussendung.
„Auf Überschriften reagiere ich nicht. Ich erwarte mir, dass der Bund ein Gesetz auf den Tisch legt und die Länder dann einlädt, darüber zu diskutieren“, sagt dagegen der neue Wiener Sozial-und Gesundheitsstadtrat, Peter Hacker (SPÖ). Prinzipiell könne eine Neuregelung der Mindestsicherung ohne Notstandshilfe-Regelung gar nicht diskutiert werden. Und: Es sei zu fragen, ob der Bund in einem Grundsatzgesetz überhaupt so viele Details regeln dürfe. Eine Klage der Länder gegen den Bund hält Hacker für denkbar, aber erst als „Ultima Ratio“. (red./uw)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.05.2018)