EU-Recht verhilft schwulem Ehepartner eines Rumänen zu Aufenthaltsrecht

Archivbild einer Regenbogenflagge, dem Symbolbild der LGBTQI-Bewegung, die sich gegen sexuelle Diskriminerung einsetzt.
Archivbild einer Regenbogenflagge, dem Symbolbild der LGBTQI-Bewegung, die sich gegen sexuelle Diskriminerung einsetzt.APA/AFP/DIBYANGSHU SARKAR
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Ein US-Amerikaner und ein Rumäne haben in Belgien geheiratet und wollen nun in Rumänien leben. Trotz Verbots der Homo-Ehe in Rumänien ist das EU-Recht auf seiten des Paares.

Rumäniens Verfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass ein homosexuelles Ehepaar, das im Ausland geheiratet hat, in Rumänien wohnen darf. Zugleich aber stellte das Gericht klar, dass Rumänien die Ehe der beiden Männer nicht anerkenne.

Das Gericht berief sich damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, welche besagt, dass EU-Staaten das Aufenthaltsrecht eines Nicht-EU-Bürgers nicht einschränken dürfen, wenn dieser mit einem EU-Bürger verheiratet ist.

Geklagt hatten ein Rumäne und ein US-Bürger, die in Belgien geheiratet hatten und in Rumänien leben wollen. Anders als in Belgien sind gleichgeschlechtliche Ehen in Rumänien verboten. Derzeit verlangt eine parteiübergreifende Bewegung konservativer Rumänen, dass das Verbot der Homo-Ehe in Rumänien auch Verfassungsrang bekommt. In Rumäniens Grundgesetz wird derzeit die Ehe geschlechtsneutral als Bund zweier "Ehegatten" definiert. Die Gegner der Schwulen-Ehe verlangen, dass diese Definition so umformuliert wird, dass unter Ehe ausschließlich ein Bund zwischen Mann und Frau verstanden wird.

Rumäniens Homosexuellenverband Accept begrüßte die Gerichtsentscheidung als "ersten wichtigen Schritt", verlangte aber die formelle Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Das betreffende Paar sei nun nach rumänischer Rechtslage "nur ein wenig verheiratet", erklärte Accept.

(APA/dpa)

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