Schadenersatz: Auch kleine Hindernisse gefährden Tänzerinnen

(c) REUTERS (Steve Marcus)
  • Drucken

Eine Frau, die über eine geringfügig aufgebogene Metallleiste am Boden stürzte, erhält Geld. Denn gerade bei Feiern würden Frauen oft hohe Schuhe tragen und es brauche gute Sicherheitsmaßnahmen, sagt der OGH.

Wien. Der Boden einer Partylocation müsse besonders gut gesichert sein. Das hält der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil fest. Er spricht einer Frau, der die Vorinstanz nach einem Sturz kein Geld zukommen lassen wollte, Schadenersatz zu.

Bei einer Silvesterfeier war das Unglück geschehen. Dabei hatte die Frau, die dort zum Sturz kam, von der Gefahr gewusst. Sie hatte den Raum selbst von einem Gastwirt gemietet. Der Boden war teilweise verfliest (in dem Bereich sollte getanzt werden), im anderen Teil des Raums war ein Parkettboden verlegt. An der Übergangsstelle der beiden Bodenbeläge waren zwei nebeneinander anliegende Metallleisten angebracht, durch die der Höhenunterschied ausgeglichen wurde. Eine der Metallleisten war um einen Millimeter aufgebogen. Die Frau bat den Gastwirt noch vor der Party, diese Leiste zu entfernen. Das lehnte der Wirt aber wegen des sonst bestehenden Höhenunterschieds ab.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.