Lebenslange Haft für Mord an Schwester "wegen der Kultur"

Der Mordprozess hat begonnen.
Der Mordprozess hat begonnen.(c) APA (Hans Punz)
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Am Landesgericht in Wien hat sich der mutmaßlich 22-jährige Angeklagte dazu bekannt, seine Schwester erstochen zu haben. Wegen besonderer Brutalität und des verwerflichen Motivs der Tat wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Im Prozess um den Mord an seiner Schwester wurde der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Der mutmaßlich 22-jährige Mann hatte sich am Vormittag bereits dazu schuldig bekannt, seine jüngere Schwester vorsätzlich mit einem Kampfmesser getötet zu haben. Die Straftat habe der gebürtige Afghane "wegen der Kultur begangen", fügte er seinem Geständnis hinzu.

Unter regem medialen Interesse hatte der Prozess Mittwochfrüh in einem bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal am Landesgericht gegen den Afghanen begonnen, der am 18. September 2017 in der Puchsbaumgasse in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester getötet hatte.

"Dafür kann es nur die Höchststrafe geben"

Kurz nach Mittag wurde der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. "Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellschaft gestellt. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben", stellte Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung fest. Zwar läge mit der geständigen Verantwortung ein nicht unwesentlicher Milderungsgrund vor. Die besondere Brutalität und die besonders verwerfliche Motivlage wären bei der Strafbemessung aber zu berücksichtigen gewesen.

Das Motiv wurzle "in einem verschrobenen Ehrgefühl, das mit den Wertvorstellungen der mitteleuropäischen Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist", sagte Apostol. Vor dem Geständnis stand die Frage im Fokus, wie alt der Angeklagte zum Tatzeitpunkt war, da das Alter Auswirkungen auf den Strafrahmen hat. Der Angeklagte hatte angegeben, 19 zu sein. Ein medizinisches Gutachten ging jedoch von einem Alter von mindestens 21 aus. Der Vorsitzende Apostol betonte unter Verweis auf das Gutachten, der Angeklagte wäre im Tatzeitpunkt jedenfalls über 21 Jahre alt und damit als Erwachsener zu betrachten gewesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Nikolaus Rast meldete nach Rücksprache mit seinem Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Verteidiger: "Gewisse Sitten nicht abgelegt"

"Das, was hier passiert ist, kann man nicht entschuldigen", betonte Verteidiger Nikolaus Rast. Der aus Afghanistan stammende junge Mann ("Es ist in Wahrheit egal, ob er 20, 21 oder 22 ist, er ist ein junger Bua"), der 2013 nach Wien gekommen war, hätte nach seiner Flucht "gewisse Sitten und Riten nicht abgelegt". Er bzw. seine Familie hätten sich "nicht nach dem Land gerichtet, in dem er lebt".

Der spätestens am 29. Mai 1996 geborene Angeklagte - er selbst behauptet, er wäre am 1. Jänner 1999 zur Welt gekommen ("Dieses Alter wurde mir von meinen Eltern gesagt") erstach seine Schwester mit einem Kampfmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 Zentimetern. Er brachte der Schwester - sie hatte sich als 14 ausgegeben, war laut Obduktionsgutachten zum Zeitpunkt ihres Todes aber schon 17 oder 18 Jahre alt - bis zu acht Zentimeter tiefe Wunden bei.

Er fügte ihr insgesamt 28 bis zu acht Zentimeter tiefe Schnitt- und Stichwunden zu, wovon mehrere für sich genommen tödlich waren. Die Stiche wurden "mit großer Wucht und großer Energie" geführt, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter darlegte. Vermutlich wurde auch noch auf die bereits am Boden Liegende eingestochen. Der Hals, der linke Oberarm und der linke Unterschenkel wurden durchstochen. Die Klinge verletzte weiters die Leber, beide Nieren, den Magen, Dünn- und Dickdarm und die Oberschenkelschlagader. Die junge Frau hatte nicht die geringste Überlebenschance.

Mädchen wandte sich an Krisenzentrum

"Sie wollte einen Neuanfang. Sie hat sich den Zwängen der afghanischen Gesellschaft widersetzt", berichtete Staatsanwalt Mario Bandarra den Geschworenen. Das Mädchen war im Juli 2017 in ein Krisenzentrum nach Graz geflüchtet, weil es zu Hause wiederholt zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Ihr Vater und - angeblich auf dessen Anweisungen hin - der ältere Bruder sollen sie geschlagen haben. Die Schülerin lehnte sich immer stärker gegen die väterlichen Vorgaben - sie durfte ohne Begleitung nicht außer Haus und musste Kopftuch tragen - auf. Auch einen ersten Freund dürfte es bereits gegeben haben.

Im Krisenzentrum erzählte das Mädchen, der Angeklagte hätte sie tyrannisiert. Er soll sie etwa gezwungen haben, sein T-Shirt zu bügeln, und tätlich geworden sein, wenn sie sich weigerte. Ungeachtet all dessen und obwohl sie eine polizeiliche Anzeige erstattet hatte, ließ sich die Schülerin zu einer Rückkehr von Graz zu ihrer Familie überreden. Sie hielt bei einer ergänzenden Befragung auch ihre ursprünglichen Angaben vor der Polizei nicht mehr aufrecht, so dass sicherheitsbehördlich nicht gegen den Vater und den Bruder vorgegangen werden konnte.

Die Lebensumstände zu Hause dürften sich jedoch nicht gebessert haben. Am 14. September - und damit vier Tage vor ihrem Tod - flüchtete das Mädchen erneut, diesmal in ein Krisenzentrum in der Bundeshauptstadt. Den Betreuern erzählte sie, sie hätte Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie gegen ihren Willen zu verheiraten.

Am Schulweg abgepasst

Am 18. September passte sie dann ihr älterer Bruder in der U-Bahn-Station Reumannplatz ab, als sie in die Schule wollte. Seinen Angaben zufolge wollte er sie überreden, wieder nach Hause zu kommen. Als die Schwester nicht mit sich reden ließ und ihm einen Stoß versetzte, zog er laut Anklage in einem Innenhof in der Puchsbaumgasse sein Messer und brachte sie damit zu Tode. "Sie hat sich gegen Vater und Mutter und die Regeln der afghanischen Community gestellt", bemerkte dazu Staatsanwalt Mario Bandarra. Er verwies explizit darauf, dass das Mädchen beim ersten Schulbesuch noch von einer Mitarbeiterin des Kriseninterventionszentrums begleitet wurde. Das war in weiterer Folge aus personellen Kapazitätsgründen nicht mehr möglich: "Das wurde ihr zum Verhängnis."

Nach seiner Festnahme hatte der Angeklagte erklärt, mit ihrem Stoß habe ihm seine Schwester gezeigt, dass sie keinen Respekt vor ihm habe. "Da habe ich auch keinen Respekt mehr vor ihr gehabt", gab er zu Protokoll. Er bedauere zwar ihren Tod. Es sei aber "gut, dass sie tot ist, weil sie die Ehre der Familie beschmutzt hat", zitierte der Staatsanwalt aus dem Polizeiprotokoll.

Verteidiger: Angeklagter selbst Opfer der Familie

"Er ist selbst Opfer der Familie", gab Verteidiger Nikolaus Rast zu bedenken. Auch sein Mandant hätte unter der starken Hand des Vaters gelitten und diese zu spüren bekommen. Der mutmaßlich 22-Jährige habe zuletzt im Park geschlafen, weil er es zu Hause nicht mehr aushielt. Er sei vom Vater in jüngeren Jahren mit einem Kabel verdroschen worden, sei 2015 selbst ins Krisenzentrum gegangen. Für den Verteidiger stand fest, dass familiäre Hintergründe ausschlaggebend für die Bluttat waren. Der Angeklagte sei "in Wirklichkeit nichts Anderes als ein Werkzeug", sagte Rast.

Der Verdacht, dass der Vater bzw. die Familie den Angeklagten angestiftet hatten, ließ sich nicht erhärten. Fest steht, dass der Angeklagte kurz vor bzw. während des Zusammentreffens mit seiner jüngeren Schwester über ein Headset telefonierte - mit wem, ließ sich nicht ermitteln. Auf Bildmaterial der Wiener Linien ist auch zu sehen, wie unmittelbar nach dem 22-Jährigen dessen Vater ein Rolltreppe in der U-Bahn-Station Reumannplatz benützt. Eine Beteiligung an dem Verbrechen war dem Mann aber nach längeren Erhebungen und Auswertung seiner Rufdaten nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn kein Verfahren eingeleitet.

Sachverständige: "Enorme Wut und aufgestauter Hass"

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter bescheinigte dem mutmaßlich 22-Jährigen eine "grenzwertige intellektuelle Begabung". Eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit liege aber nicht vor. Der junge Mann sei sehr von den kulturell-familiären Vorstellungen geprägt, in die er hineingeboren wurde. "Das, was die Familie bestimmt, steht über allem. Die Gesetze sind zweitrangig", erläuterte Wörgötter. Insofern sei der Angeklagte "in gewisser Weise manipulierbar. Er hat sehr wenig eigenes." Und weiter: "Er ist ein Produkt seiner Familie."

Die Bluttat bezeichnete Wörgötter als "Overkill-Delikt. Er hat wesentlich öfters zugestochen, als es erforderlich gewesen wäre, um seine Schwester zu töten". Das lasse auf eine "intensive emotionale Bindung" schließen, hielt die Sachverständige fest: "Es muss eine enorme Wut und aufgestauter Hass vorhanden gewesen sein."

Alter des angeklagten fraglich

Zuvor stand im Prozess die Frage im Fokus, wie alt der Angeklagte zum Tatzeitpunkt war, da das Alter Auswirkungen auf den Strafrahmen hat. Der Angeklagte hatte angegeben, 19 zu sein. Ein medizinisches Gutachten ging jedoch von einem Alter von mindestens 21 aus.

Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters ergänzte Kanz, es sei "äußerst unwahrscheinlich, dass er jünger war". Das von ihm festgestellte Alter sei eine "Mindestschwelle". Es sei durchaus denkbar, dass der Angeklagte um bis zu vier Jahre älter als von der Staatsanwaltschaft angenommen sei. Diese hat in ihrer Anklageschrift das Geburtsdatum auf "spätestens 29. Mai 1996" festgelegt.

Verteidiger Nikolaus Rast akzeptierte das Gutachten zunächst allerdings nicht. Die drei Berufsrichter lehnten nach kurzer Beratung den Antrag der Verteidigung auf Abbruch der Verhandlung und Zuweisung der Rechtssache an einen Jugendgerichtshof ab. Das Gutachten des Antrophologen Fabian Kanz sei "schlüssig", stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol fest. Es gebe "keinen ernstlichen Zweifel, dass der Angeklagte zumindest 21 Jahre und drei Monate alt ist".

Der Angeklagte, der 19 Jahre alt sein will, hatte an seiner Altersfeststellung nicht mitgewirkt. Da er ohne seine Einwilligung keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden durfte, sollte sein richtiges Alter im Zuge einer Magnetresonanztomografie geklärt werden. Als er zum dafür vorgesehenen Termin ins Wiener AKH gebracht wurde, weigerte er sich allerdings, sich in die Röhre zu legen. Alte Röntgenbilder halfen schließlich, sein Alter festzustellen.

Staatsanwaltschaft geht von Ehrenmord aus

Die Staatsanwaltschaft unterstellt dem Angeklagten einen Ehrenmord. Die jüngere Schwester des Mannes hätte "nach Ansicht des Angeklagten die Familienehre befleckt", heißt es in der Anklageschrift. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem einem Gutachten zufolge inzwischen 22-Jährigen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21. Für ältere Personen findet ausnahmslos das Erwachsenenstrafrecht Anwendung.

(APA)

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