Wiener Parksheriffs stornierten eigene Strafen

THEMENBILD: VOLKSBEFRAGUNG ´PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG IN WIEN´
THEMENBILD: VOLKSBEFRAGUNG ´PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG IN WIEN´APA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Bisher wurden zwei Personen entlassen und fünf weitere vom Dienst freigestellt.

Mehrere Mitarbeiter der Wiener Parkraumüberwachung (MA 67) sollen missbräuchlich eigene Parkstrafen beziehungsweise von anderen Betroffenen gelöscht haben. Bisher wurden zwei Personen entlassen und fünf weitere vom Dienst freigestellt, teilten Polizei und MA 67 am Mittwoch in einer Aussendung mit. Die Erhebungen sind noch nicht abgeschlossen, die Kontrollen aller Mitarbeiter wurden verstärkt.

"Es gibt noch weitere Ermittlungen", sagte Manfred Reinthaler, Vorstand des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Wiener Polizei. Die bisherige Zahl der Verdächtigen betreffe zwei Entlassungen in der Vorwoche und fünf Dienstfreistellungen vom heutigen Mittwoch. Die Ermittlungen laufen auf zwei Ebenen, "strafrechtlich durch das Amt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowie dienstrechtlich durch die MA 67", erläuterte Reinthaler.

Personalvertreterin im August aufgeflogen

Die verdächtigen Mitarbeiter waren nach Bekanntwerden eines "ersten Falls der missbräuchlichen Stornierung von Parkstrafen durch ein Organ der Parkraumüberwachung" ausgeforscht worden, hieß es in der gemeinsamen Aussendung. Nach Medienberichten war Mitte August eine hochrangige Personalvertreterin der Magistratsabteilung aufgeflogen, die seit Februar 2016 mehrere Parkvergehen von sich selbst und ihrer Tochter storniert haben soll.

Ob die Mitarbeiter in Absprache gehandelt haben, ist laut Reinthaler "noch Gegenstand von Ermittlungen", ebenso die genaue Anzahl der grundlos stornierten Strafen. Auch die jeweiligen Zeiträume, in denen die Parksheriffs Strafzettel aus dem System gelöscht haben, müssen noch erhoben werden.

Die Tageszeitung "Heute" berichtete am Mittwoch online von 30 bis 50 Verdächtigen, die des Amtsmissbrauchs beschuldigt werden. Jedem weiteren Verdachtsfall wird laut MA 67 und Polizei nachgegangen. Bei Personen, bei denen sich der Verdacht erhärtet, ziehe die Stadt sofort dienstrechtliche Konsequenzen und veranlasst die sofortige Entlassung, wurde betont. Seit 2012 sind die Organe der Parkraumüberwachung (PÜG) der Polizei zugeteilt und stehen unter der Aufsicht der Polizei. Dienstrechtliche Konsequenzen werden jedoch von der Stadt gezogen.

Um solche Handlungen einzelner Kontrollorgane schneller feststellen zu können, soll laut der Aussendung ein automatisierter Kontrollmechanismus eingerichtet werden. Dazu gebe es nun Gespräche zwischen der MA 67 und der Landesverkehrsabteilung der Polizei.

Derzeit rund 500 Mitarbeiter

Die Wiener Parkraumüberwachungsgruppe (PÜG) hat derzeit rund 500 Gemeindebedienstete als Mitarbeiter. Hinzu kommen 22 Polizeibeamte, informierte die Wiener Polizei. Die Kontrollorgane sind für die Überwachung des ruhenden Verkehrs - vor allem der Kurzparkzonen zuständig. Die Einsatzgebiete werden einen Tag zuvor vom Gruppenkommandanten der Gemeinde Wien vergeben. 

Die Ausbildung der Mitarbeiter dauert zehn Wochen. Es wird die StVO, das Parkometergesetz, die Bundesverfassung, Strafrecht und Verwaltungsverfahrensrecht unterrichtet und abgeprüft. Bei gravierenden Änderungen oder aufgetretenen Problemen finden spontan Schulungen statt.

188 gestohlene Fahrzeuge

Die sogenannten Parksheriffs stellten im Jahr 2017 rund 1,2 Millionen Organstrafverfügungen aus, dazu wurden 135.000 Anzeigen gelegt. Die Kontrollorgane fanden bei ihren Streifen im Vorjahr außerdem 188 gestohlene Fahrzeuge und klärten insgesamt 2.210 Kraftfahrzeugsmissbrauchsfälle auf. Bei solchen Situationen wurde die Versicherung nicht bezahlt, die Zulassung ist eigentlich aufgehoben und die Kennzeichen wären abzugeben.

Immer wieder werden die Parksheriffs von uneinsichtigen Lenkern attackiert und beschimpft. Im Vorjahr wurden in Wien insgesamt 63 Übergriffe verübt, neun Mitarbeiter wurden dabei teilweise schwer verletzt. Die Kontrollorgan genießen jedoch strafrechtlich den gleichen Schutz wie Polizeibeamte. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Tätlicher Angriff auf einen Beamten sowie verbale Attacken können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.