Frau in Wien-Leopoldstadt getötet: Mordverdächtiger bereits drei Mal verurteilt

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Der mordverdächtige Iraker, der am Samstagabend in Wien-Leopoldstadt seine 50 Jahre alte Freundin erstochen haben soll, war zudem bereits nach Italien abgeschoben worden.

Der mordverdächtige Iraker, der am Samstagabend in Wien-Leopoldstadt seine 50 Jahre alte Freundin erstochen haben soll, ist bereits drei Mal vom Landesgericht für Strafsachen verurteilt worden. 2011 war der 40-Jährige gar nach Italien abgeschoben worden.

Nachbarn hatten in der Ybbsstraße aus der Wohnung der Frau einen lautstarken Streit gehört. Als der 40-Jährige dann aus dem Stiegenhaus lief, verständigten die Anrainer die Exekutive. Kurz vor 19.00 Uhr fanden die Einsatzkräfte die blutüberströmte Leiche des Opfers. Reanimationsmaßnahmen blieben erfolglos.

Hinweise führten gegen 20.30 Uhr zur widerstandslosen Festnahme des Verdächtigen in einem Lokal in der Quellenstraße. "Er hat gleich gesagt, dass er der Gesuchte ist", Polizeisprecher Paul Eidenberger. Sowohl die Getötete als auch der Mann sind irakische Staatsbürger.

Nach Italien abgeschoben

2010 hatte der gebürtige Iraker wegen schwerer Erpressung und Raubes zwei Jahre ausgefasst, davon acht Monate unbedingt. Zu diesem Verfahren befand sich der Mann, der zunächst in Italien um Asyl angesucht hatte, auch in Wien in U-Haft. Nach seiner Verurteilung wurde er nach Italien abgeschoben, wo er zunächst um Asyl angesucht hatte.

Er kehrte allerdings nach Österreich zurück und kassierte in weiterer Folge wegen Schlepperei ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt. 2017 suchte er laut "Kronen Zeitung" in Österreich um Asyl an. Am 16. August 2017 erfolgte eine weitere Verurteilung, diesmal wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung. Das Urteil lautete auf neun Monate unbedingt.

Haftaufschub?

Nachdem das Wiener Oberlandesgericht (OLG) dieses Urteil bestätigt hatte, wurde dem Mann am 26. Jänner 2018 die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Der 40-Jährige ersuchte um einen Haftaufschub wegen behaupteter Vollzugsuntauglichkeit, wobei sich das Vorbringen auf ein Gutachten eines bekannten Facharztes für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie stützte, der sich für einen Haftaufschub von zumindest einem halben Jahr wegen einer "floriden psychiatrischen Erkrankung" aussprach.

Die von der Justiz beigezogene psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith kam allerdings zum Schluss, dass die von ihrem Kollegen gestellten Diagnosen - eine mittel- bis schwergradige depressive Episode, eine posttraumatische Belastungsstörung sowie eine Angst- und Panikstörung -"aktuell nicht festzustellen" seien, wie es in ihrer Expertise hieß. Aus psychiatrischer Sicht lägen die medizinischen Voraussetzungen der Strafvollzugstauglichkeit vor, wobei sich Rossmanith aber dafür aussprach, den Mann in einer Vollzugsanstalt mit einer angeschlossenen Krankenanstalt unterzubringen, um diesem im Falle einer psychischen Krise rasche ärztliche Hilfe und eine bedarfsgerechte Medikation zukommen lassen zu können.

Untergetaucht

Das Landesgericht für Strafsachen wies aufgrund von Rossmaniths Ausführungen am 11. Mai den Antrag auf Strafaufschub ab. Dagegen legte der Iraker Beschwerde ein. Diese schmetterte das OLG am 24. Juli ab. Rossmaniths Gutachten sei "schlüssig und nachvollziehbar begründet", eine Vollzugsuntauglichkeit liege demnach nicht vor, heißt es in dem sechsseitigen OLG-Beschluss. Am 31. Juli wurden dem Wahlverteidiger des Mannes sowie der Justizanstalt Wien-Simmering, wo der Iraker "einrücken" hätte sollen, der OLG-Beschluss zugestellt. Für Philipp Wolm, den Rechtsvertreter des 40-Jährigen, war sein Mandant aber nicht mehr greifbar. "Er war weder an seiner Adresse noch telefonisch zu erreichen", schilderte Wolm. Der 40-Jährige zog es offenbar vor unterzutauchen.

Vier weitere Strafverfahren

Daneben waren gegen den 40-Jährigen seit 2007 auf bezirksgerichtlicher Ebene vier weitere Strafverfahren anhängig. Eines wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung endete mit einem Freispruch, ein Suchtmittelverfahren wegen Eigenkonsums und ein Betrugsverfahren wurden eingestellt. Am Bezirksgericht Favoriten anhängig und noch nicht erledigt ist ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Unterdessen wurde der Mordverdächtige am späten Montagnachmittag in die Justizanstalt (JA) Josefstadt überstellt. "Die U-Haft-Anträge wurden gestellt", teilte Gerichtssprecher Spreitzer mit. Entschieden soll darüber voraussichtlich am Dienstag werden. Der gebürtige Iraker hatte in den Polizeiverhören geschwiegen bzw. keine Angaben zur Tat gemacht.

Diese soll sich am Samstag gegen 18.45 Uhr in der Leopoldstadt zugetragen haben. Der Mann soll der 50-Jährigen mit einem Messer zumindest einen Stich in den Hals versetzt haben. Nicht geklärt ist allerdings, ob die Tatwaffe von der Polizei überhaupt sichergestellt werden konnte. Allerdings bestätigte Polizeisprecher Paul Eidenberger, dass der Verdächtige am Samstagabend um 20.30 Uhr in einem Lokal in der Quellenstraße in Favoriten von WEGA-Beamten festgenommen wurde, als er sich gerade etwas zu essen bestellt hatte.

(APA)

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