Deutschland: SPD will Mieterhöhungen stoppen

Mietwohnungen in Ballungszentren sind in Deutschland für viele Menschen nicht mehr leistbar.
Mietwohnungen in Ballungszentren sind in Deutschland für viele Menschen nicht mehr leistbar. (c) Getty Images (Sean Gallup)
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Der Wahlkampf in Bayern und Hessen bringt die SPD auf die Idee, Mietpreise für die nächsten Jahre quasi einzufrieren. Auch neue Verträge sollen davon betroffen sein.

Wien. Bayern wählt am 14. Oktober einen neuen Landtag und das Nachbarbundesland Hessen seinen nur zwei Wochen später. Dort wie da läuft der Wahlkampf auf Hochtouren. Die SPD will dabei offenbar mit dem Thema „leistbares Wohnen“ an Terrain gewinnen. Konkret wollen Parteichefin Andrea Nahles und der stellvertretende Bundesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel den deutschen Immobilienmarkt mit zwölf Maßnahmen massiv regulieren. Ihre Ideen gehen dabei weit über jene Maßnahmen hinaus, die in der Koalitionsvereinbarung mit der CDU/CSU vereinbart und erst vergangene Woche im Kabinett beschlossen worden sind.

Sie sind Nahles und ihren Parteifreunden jedenfalls nicht weitreichend genug gewesen, denn „der Druck auf dem Mietmarkt ist heute so dramatisch, dass wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen“, heißt es in einem Dokument, das der „Süddeutschen Zeitung“ zugespielt wurde. „Wir wären als SPD gerne weiter gegangen, als es mit der Union bisher möglich war“, unken Nahles und ihr Vize darin.

„Mietpreisstopp“ als Allheilmittel

Jene Forderung, die vielen deutschen Vermietern den Blutdruck in die Höhe jagen wird, lautet „Mietpreisstopp“: In allen Regionen, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen Mieten für einen Zeitraum von fünf Jahren nur mehr in der Höhe der Inflationsrate (derzeit sind das in Deutschland zwei Prozent) erhöht werden dürfen, und zwar nicht nur bei bestehenden Mietverträgen, sondern auch beim Abschluss neuer. Nur so sei die negative Preisspirale in den Griff zu kriegen, argumentieren die beiden SPD-Politiker in dem Positionspapier.

Eines steht fest: die „Mietpreisbremse“, die schon 2015 in Deutschland eingeführt wurde, brachte nicht den gewünschten Erfolg. Sie sieht vor, dass Mieten in „Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen, selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete damit noch nicht erreicht ist. Die Mieten in den Ballungszentren wie Frankfurt am Main, Hamburg oder München explodierten dennoch. In München beträgt die durchschnittliche Neuvertragsmiete etwa 17,2 Euro pro Quadratmeter.

Der nun geforderte Mietpreisstopp ist allerdings nur ein Hebel, der Wohnen wieder erschwinglich machen soll. Nahles will auch, dass Mieter künftig besser geschützt werden, wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen will. Und Immobilienunternehmen, die sich mit Steuertricks auf Kosten der Allgemeinheit Geld sparen, soll ebenfalls das Handwerk gelegt werden.

„Froh über das österreichische System“

Die Österreichische Mietervereinigung verfolgt die Pläne mit Interesse, kommentieren will sie Elke Hanel-Torsch, die Wiener Landesvorsitzende, jedoch nicht. „Wir sind froh, dass wir in Österreich ein gänzlich anderes System haben als in Deutschland“, sagt sie zur „Presse“. Altbauten, das sind grob gesprochen alle Wohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, fallen in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Der Mietzins bestimmt sich bei diesen Wohnungen (außer sie sind größer als 130 Quadratmeter) nach dem Richtwertgesetz, wenn der Mietvertrag nach 1994 abgeschlossen worden ist. Darin ist festgelegt, welcher Betrag für eine Normwohnung je nach Bundesland verlangt werden kann. Dazu können abhängig von Lage und Ausstattung Zu- und Abschläge kommen. Der Vermieter hat aber keine Möglichkeit, den Mietzins nach Gutdünken anzuheben. Der Richtwert wird alle zwei Jahre im April der Inflation entsprechend angepasst. Wenn ein Vermieter mehr Miete verlangt als erlaubt, kann der Mieter den überhöhten Betrag bis zu drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages zurückfordern. Das passiert gar nicht selten.

Wohnungen in Gebäuden, die nach 1945 baubewilligt wurden, fallen nur teilweise unter das MRG. Mietzinsbegrenzungen gelten dann nicht, die Höhe ist Vereinbarungssache und orientiert sich an den üblichen Marktpreisen. Und wie sieht es bei diesen Wohnungen mit Zinserhöhungen aus? Auch sie richten sich nach vertraglicher Gestaltung. „Es wird jedoch fast immer vereinbart, dass sich die Erhöhung nach dem Verbraucherpreisindex richtet. Alles andere ist unüblich“, sagt Hanel-Torsch. Maßnahmen wie jene, die SPD-Chefin Nahles in Deutschland andenkt, hält sie deshalb hierzulande gar nicht für notwendig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2018)

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