10.000 Österreicher klagen VW

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Dieselskandal. Der VKI verklagt im Auftrag von knapp 10.000 heimischen Autobesitzern VW auf 60 Millionen Euro. Aufgrund des Rechtssystems musste diese Forderung auf 16 Klagen aufgeteilt werden.

Wien. Vor genau drei Jahren – am 18. September 2015 – machte die US-Umweltschutzbehörde EPA die Schummeleien bei Dieselabgasen durch den deutschen Autokonzern VW bekannt. Seither investierten die Wolfsburger gut 25 Mrd. Euro in die Bereinigung des Skandals. So wurden sowohl in den USA als auch Deutschland Strafen in Milliardenhöhe bezahlt. Darüber hinaus bot VW US-Kunden im Rahmen eines Vergleichs mit einer Sammelklage auch an, ihre Fahrzeuge zurückzukaufen. Lehnten diese das ab und ließen ihre Autos umrüsten, erhielten sie laut Angaben der Betreiber der Klage eine Entschädigung von im Schnitt 6000 Dollar.

Anders das Angebot an Kunden in Europa. Hier wurden die Fahrzeuge in jedem Fall mittels Software-Update umgerüstet, sodass sie den gesetzlichen Vorgaben wieder entsprechen sollen. Darüber hinausgehende Entschädigungen bot VW bisher nicht an.

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Im Auftrag des Ministeriums

Daher beauftragten das für Konsumentenschutz zuständige Sozialministerium und die Arbeiterkammer im Frühjahr den Verein für Konsumenteninformation (VKI), ebenfalls eine Sammelklage gegen VW zu organisieren. Vor wenigen Tagen ist diese nun bei den zuständigen Gerichten eingebracht worden. „Die Zeit der Samthandschuhe muss nun vorbei sein“, sagt dazu AK-Direktor Christoph Klein am Montag vor Journalisten. „Konsumentenrechte müssen vollständig durchgesetzt werden“, so auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Der VKI habe mehrmals versucht, mit VW eine außergerichtliche Einigung zu finden, dies sei allerdings abgelehnt worden. Daher wurde nun die „größte Klagswelle, die es bisher in Österreich gegeben hat“, eingebracht.

9872 Teilnehmer sind demnach dem Aufruf gefolgt und haben ihre Schadenersatzansprüche abgetreten (siehe Grafik für Details). Für sie fordert der VKI einen Schadenersatz von 20 Prozent des Kaufpreises ihres Autos aufgrund der Wertminderung sowie eine Haftungsübernahme für eventuelle Folgeschäden. Letzteres könnten beispielsweise Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sein, wie es sie in Deutschland in ersten Fällen bereits gibt. Der Streitwert beträgt in Summe 60 Mio. Euro (55 Mio. Euro Schadenersatz und knapp fünf Mio. Haftungsübernahme).

Ob diese Forderungen gerechtfertigt sind, darüber wird allerdings in 16 Fällen entschieden werden. Denn aufgrund der Rechtsordnung war eine für ganz Österreich gebündelte Klage nicht möglich, sagt Thomas Hirmke, Leiter der Abteilung Recht beim VKI. Daher musste bei jedem Landesgericht eine eigene Klage eingebracht werden. Weshalb es nun 16 verschiedene, wenn auch gleichlautende Klagen gibt. Wo ein Fall gelandet ist, hängt dabei nicht mit dem Wohnort des Fahrzeugeigentümers zusammen, sondern mit dem Ort wo das Auto gekauft wurde.

Langes Verfahren

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens geht man beim VKI davon aus, dass es „Jahre dauern“ werde, bis es ein rechtskräftiges Urteil geben werde. Zumindest eine der 16 Klagen dürfte demnach wohl auch vor den Höchstgerichten landen. Von der Verfahrenslänge ist auch abhängig, wie viel Schadenersatz – sofern die jeweilige Klage gewonnen wird – schlussendlich bei den Autobesitzern landet. Denn 20 bis 37,5 Prozent gehen an den deutschen Prozessfinanzierer Roland. Dafür haben die Autobesitzer kein Kostenrisiko.

Begründet werden die Klagen vom VKI auch mit einer Umfrage unter 11.000 VW-Kunden, die nach der Umrüstung über höheren Verbrauch, geringere Leistung oder lautere Geräusche klagen. Diese Aussagen werden von VW zurückgewiesen, wie es in einer Stellungnahme am Montag heißt. „Den Kunden entstehen keine Nachteile durch die technischen Maßnahmen.“ Daher gehe VW der gerichtlichen Auseinandersetzung auch nicht aus dem Weg. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2018)

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