Gericht vertagt Braunschweiger VW-Prozess bis Ende November

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Das Oberlandesgericht Braunschweit verhandelt über Klage einer Fondsgesellschaft. Dahinter stehen 1.700 vergleichbare Verfahren mit 3.500 Beteiligten.

Im milliardenschweren Anleger-Prozess gegen Volkswagen hat das Gericht die mündliche Verhandlung bis Ende November unterbrochen. Dann sollen die bislang ausgeklammerten Schadensansprüche der Kläger zur Sprache kommen, wie Richter Christian Jäde am Montag ankündigte. Auch dürfte geklärt werden, wie diese berechnet werden sollen. Bis dahin sollen die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit für schriftliche Stellungnahmen zu den an bisher drei Verhandlungstagen besprochen Themen haben. Das Gericht will in dieser Zeit Beschlüsse zu einigen Verfahrenspunkten fassen. Richter Jäde machte klar, dass die VW-Muttergesellschaft Porsche SE Musterbeklagte in dem Braunschweiger Prozess bleiben soll. Ob auch Feststellungsziele gegen die Stuttgarter Holding zulässig sind, soll durch den Bundesgerichtshof geklärt werden.

Klägeranwalt Andreas Tilp kündigte an, in Braunschweig die gleichen Feststellungsziele gegen die Porsche SE zu stellen, die er in dem ähnlichen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht hat. Der VW-Hauptaktionär ist in Stuttgart und Braunschweig ebenfalls von vielen Anlegern auf Schadenersatz von insgesamt rund 900 Millionen Euro verklagt mit dem Vorwurf, zu spät den Kapitalmarkt über den Dieselbetrug in den USA informiert zu haben. Die von den Familien Porsche und Piech kontrollierte Dachgesellschaft hält dies für unbegründet und teilweise für unzulässig. So wie der VW-Vorstand habe der PSE-Vorstand vor dem Bescheid der US-Behörden am 18. September keine Kenntnis von der "Dieselthematik" gehabt.

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig verhandelt über eine Klage der Fondsgesellschaft Deka Investment wegen erlittener Kursverluste. Hinter der Musterklägerin stehen fast 1700 vergleichbare Verfahren mit mehr als 3500 Beteiligten, deren Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig ausgesetzt sind. Eine Entscheidung des OLG ist auch für sie bindend. In dem Musterverfahren geht es um einen Streitwert von knapp vier Milliarden Euro. Insgesamt haben Investoren beim Landgericht Forderungen von rund neun Milliarden Euro angemeldet. Sie werfen dem Autobauer vor, die Anleger zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben. In den ersten Tagen nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation vor drei Jahren waren die VW-Aktien zeitweise um mehr als 40 Prozent eingebrochen.

(Reuters)

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