Waffengesetz: Taschenmesser ist keine Waffe

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Der Entwurf für ein neues Waffengesetz ging am Montag in Begutachtung.

Wien. Wann ist ein Messer ein Messer, und wann ist es eine Waffe? Eine nicht leicht zu beantwortende Frage, weil man schließlich jedes Messer als Waffe verwenden kann. Rechtlich aber braucht man eine klare Definition, weil es für Asylberechtigte und Asylwerber künftig ein Messerverbot geben wird. Ein entsprechender Passus findet sich im neuen Waffengesetz, das am Montag in Begutachtung ging („Die Presse“ berichtete in der Samstagsausgabe).

So viel ist klar: Ein generelles Messerverbot wird es nicht geben. Wie ein Experte der „Presse“ erklärte, können auch Asylberechtigte weiterhin bestimmte Messer bei sich führen. Das inkludiert Schweizermesser, andere Taschenmesser, Küchenmesser oder auch Jagdmesser. Das seien nämlich Gebrauchsgegenstände. Wenn allerdings jemand „mit einem Küchenmesser spazieren geht, macht er sich verdächtig und wird von der Exekutive befragt werden“. In der Praxis sei es dann egal, ob er Asylwerber oder Österreicher ist.

Abwägungsfrage

Verboten sei Asylwerbern dagegen das Mitführen beispielsweise von Dolchen oder Kampfmessern, die Österreicher bei sich tragen dürften. Dieses Thema sei aber generell eine Abwägungsfrage, es gebe einigen Ermessensspielraum für die Exekutive. Dass das einseitige Waffen- und Messerverbot für Asylwerber gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung verstößt, glauben Experten nicht. (rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2018)


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