Metaller-KV: Gewerkschaften rufen zu Aktionstag in Betrieben auf

Gewerkschafter Rainer Wimmer: Wir werden keine Verschlechterungen für die Beschäftigten im Kollektivvertrag zulassen
Gewerkschafter Rainer Wimmer: Wir werden keine Verschlechterungen für die Beschäftigten im Kollektivvertrag zulassen APA/HANS KLAUS TECHT
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Die Metaller-KV-Verhandlungen gehen am Freitag in die vierte Runde. Zuvor gibt es einen Aktionstag in Betrieben. Die Gewerkschaft beharrt auf ihrer Forderung nach fünf Prozent mehr Lohn und ist bereit für Kampfmaßnahmen.

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die 192.000 Beschäftigten der Metallindustrie gestalten sich heuer wie erwartet  schwierig. Die dritte Runde zwischen Arbeitnehmervertretern und dem  Fachverband Metalltechnische Industrie (FMTI) wurde nach elf Stunden ohne Ergebnis unterbrochen. Am Freitag ab 16 Uhr wird weiterverhandelt. Bereits am Donnerstag werden die Betriebsräte der gesamten Metallindustrie bei einem Aktionstag die Beschäftigten über die Forderungen und den Stand der Verhandlungen informieren.

Die Arbeitnehmer lehnten auch Dienstag den Wunsch der Arbeitgeber ab, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die in den kommenden beiden Jahren den von den Arbeitgebern gewünschten "KV 4.0" ausgestalten sollte, sagte Rainer Wimmer zur APA. Er ist Chef der Gewerkschaft PRO-GE sowie des FSG und einer der beiden Arbeitnehmer-Chefverhandler. Die Gespräche seien nicht einfacher geworden.

Die Arbeitsgruppe soll nach den Willen der Arbeitgeber etwa die betriebliche Praxis hinsichtlich der Arbeitszeitflexibilisierung beobachten, um "Vorschläge zu erarbeiten, sollte sich hier tatsächlich Änderungsbedarf ergeben", wie Christian Knill, Sprecher der Arbeitgeberverhandler, erklärt hatte. Auch eine Zusammenführung von Arbeitern und Angestellten in einen "Beschäftigten-KV", den sich die Arbeitgeber wünschen, sollte die Arbeitsgruppe ausarbeiten.

Wimmer sieht im Versuch der Umsetzung des "KV 4.0" eine versuchte Schwächung der Arbeitnehmer. Knill hingegen sprach stets von einem notwendigen Entrümpelung des Kollektivvertrags, um die Bürokratie für die Firmen abzubauen. "Wir können die Abwehrhaltung der Gewerkschaften dazu nicht nachvollziehen." Die Arbeitgeber würden sich aktuell auch einen zumindest zwei- besser aber noch dreijährigen Abschluss wünschen, den die Arbeitnehmer ebenso ablehnen.

Die Arbeitnehmer fordern weiterhin 5 Prozent mehr Lohn/Gehalt bzw. mindestens 100 Euro und umfangreiche Kompensationen wegen der neuen Arbeitszeitregeln - Stichwort 12-Stundentag und 60-Stundenwoche. Wegen der Novelle zum Arbeitszeitgesetz sind die Fronten heuer besonders verhärtet, denn die Arbeitnehmer bestehen auf Kompensationen fürs Gesetz. Sie wollen sich "zurückholen" was ihnen "genommen worden" sei und sehen die Wirtschaft als Besteller der Gesetzesnovelle. Es geht den Gewerkschaftern bei den Kompensationen unter anderem um einen Kündigungsschutz, wenn der 12-Stundentag angewendet wird, ein Arbeitnehmer aber die lange Arbeit aber ablehnen will.

Den Arbeitgebern sind die Forderungen zu hoch. Sie verweisen auf hohe Abschlüsse in den vergangenen Jahren und eine sich abkühlende Konjunktur. Vor allem könne es durch die Betriebe keine Kompensation für die Novelle des Arbeitszeitgesetzes geben. Im "KV 4.0" wollen sie auch Modelle einer Jahres- oder Lebensarbeitszeit verankern. Dabei gehe es auch um die Frage, "wie wir vermehrt über 50-Jährige beschäftigen können", so Knill.

"Sind bereit für Kampfmaßnahmen"

"Wir werden keine Verschlechterungen für die Beschäftigten im Kollektivvertrag zulassen und - wenn notwendig - alle gewerkschaftlichen Maßnahmen dazu ausschöpfen", kontert Wimmer. Die nächste Verhandlung am Freitag werde zeigen, wie sozialpartnerschaftlich die KV-Runde weitergeführt werden kann. Gibt es auch dann keine Bewegung auf Arbeitgeberseite, würden  die Gewerkschaften den Druck erhöhen und konkrete Kampfmaßnahmen beschließen. Wimmer: "Wir sind bereit, sozialpartnerschaftliche Verhandlungen zu führen und für die Beschäftigten einen guten Abschluss zu erreichen. Wir sind aber auch bereit, gemeinsam mit den Beschäftigten Kampfmaßnahmen in den Betrieben zu beschließen und durchzuführen."

(APA)

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