Reform der Staatsholding: Nur vier Tage Begutachtung

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will die zahnlose Öbib umbauen.
Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) will die zahnlose Öbib umbauen.(c) APA/ROBERT JAEGER
  • Drucken

Der Staat bekommt mehr Einfluss auf Firmen, an denen er beteiligt ist. Das Justizministerium kritisiert die kurze Begutachtungsfrist.

Wien. Die Regierung hatte es wieder einmal eilig: Am gestrigen Sonntag endete die Begutachtungsfrist für die Reform der Staatsholding – nach nur vier Werktagen. Dafür setzte es Kritik am zuständigen Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). Auch aus den eigenen Reihen. Das von Josef Moser geführte Justizministerium weist in seiner Stellungnahme auf die „äußerst knapp bemessene“ Begutachtungsfrist hin. Eine umfassende Begutachtung des Entwurfs sei in dieser Zeit „nicht möglich“. Moser ist parteifrei und wurde mit einem ÖVP-Ticket Minister.

Mit dem Gesetz soll die Öbib, die die Industriebeteiligungen des Bundes verwaltet, zur Österreichischen Beteiligungs AG (Öbag), umgebaut werden. Aus der bisher zahnlosen Beteiligungsgesellschaft soll ein Instrument werden, das dem Staat mehr Einfluss auf die Firmen gibt, an denen er beteiligt ist (die „Presse“ berichtete). Dazu zählen unter anderem die Post (52,85 Prozent Staatsanteil), die OMV (31,5 Prozent), die Telekom Austria (28,42 Prozent) und die Casinos Austria (33,24 Prozent).

Neu ist, dass die Staatsholding künftig auch für die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zuständig sein soll. Auch der Verbund (51 Prozent Staatsanteil) wird in die Öbag „integriert“. Der Energiekonzern bleibt im Eigentum des Finanzministeriums, wird aber von der Holding verwaltet. Ziel der Reform sei, wieder direkt in den Aufsichtsräten vertreten zu sein.

Nicht nur der Justizminister stört sich an der kurzen Begutachtungsfrist für das Gesetz. Auch die Arbeiterkammer (AK) und der Gewerkschaftsbund (ÖGB) haben ihre Probleme damit. Die AK verweist auch darauf, dass die Begutachtung in die Herbstferien gefallen ist. Die kurze Frist und die Ferien würden es verunmöglichen, Experten und relevante Funktionäre aus den Arbeiterkammern der Bundesländer einzubinden. „Weshalb die Bundesarbeiterkammer die Vorgangsweise aus demokratiepolitischen Gründen aufs Schärfste kritisiert.“ Vom ÖGB hieß es, dass ein aktives Beteiligungsmanagement „an sich zu begrüßen wäre“. Die rechtlichen Neuerungen seien aber zu unbestimmt und eindimensional. Der ÖGB lehnt den Entwurf – unter anderem – deshalb ab. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung begrüßen das Gesetz in ihren Stellungnahmen. Es würde zu einer Entpolitisierung und Professionalisierung von Entscheidungen bei neuen Beteiligungen führen.

Sechs Wochen sind üblich

Die neue Öbag soll flexibler agieren können als ihre Vorgängerorganisationen, so der Plan des Finanzministers. Bei Bedarf kann sie Staatsanteile zukaufen oder abstoßen. Das ist neu. Ohne langwierigen Regierungsbeschluss konnten weder die Öbib noch ihre Vorgängerin ÖIAG zusätzliche Aktien ihrer Firmen kaufen. Zu schwerfällig, um bei Bedarf fremde Investoren abzuwehren. Künftig soll auch ein mit internationalen Experten besetztes Beteiligungskomitee eingesetzt werden, das über Zu- und Verkäufe der Holding berät.

Das Gesetz war am Nationalfeiertag am Freitag vor einer Woche in Begutachtung geschickt worden. Im Rahmen der Begutachtung können andere Minister, Landesregierungen und Interessenvertretungen wie die Kammern ihre Meinung zu geplanten Gesetzen kundtun. Für die Dauer der Begutachtungsfrist gibt es keine fixen Vorgaben, aber Usancen: In der Regel werden sechs Wochen eingeräumt. Beim Arbeitszeitgesetz ließ die türkis-blaue Bundesregierung die Begutachtung komplett entfallen, was ihr heftige Kritik einbrachte. (APA/bin)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

ÖBIB wird zur ÖBAG: Beteiligungsportfolio schwillt an

Die BIG kommt neu unters Dach der neuen Staatsholding. Die Verbundanteile werden ebenfalls von der neuen ÖBAG verwaltet.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.