Ins EU-Ausland telefonieren wird günstiger ab 2019

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Seit 2017 fallen keine Extrakosten an, wenn man vom EU-Ausland ins heimische Netz anruft. Ein neues Gesetz regelt nun auch Anrufe in die andere Richtung. Doch nicht alle sind zufrieden.

Nach dem Fall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU, einigt sich das EU-Parlament nun auch für eine Preisdeckelung für Telefonate ins EU-Ausland. Ab 15. Mai 2019 dürfen Telefonate innerhalb der EU nur mehr 19 Cent pro Minute und SMS maximal sechs Cent kosten. Nutzer werden künftig besser geschützt, die EU-Staaten müssen den Ausbau von 5G-Netzwerken vorantreiben.

Der ÖVP-Europaabgeordnete Paul Rübig zeigte sich erfreut, auch wenn "es noch viel zu tun" gebe. "Denn Auslandstelefonate in der EU bleiben teurer als Inlandstelefonate. Und es bleibe unmöglich, sich irgendwo in Europa die SIM-Karte des günstigsten Anbieters zu kaufen und sie dann europaweit auf Dauer zu nutzen", erklärte Rübig. Auch sei es "völlig widersinnig, dass ein Telefonat in ein anderes EU-Land mehr kostet, als von dort nach Österreich", so Rübig. Dieses Relikt aus der Vergangenheit müsste weg. Laut Daten des Europäischen Verbraucherverbands fielen in Deutschland im Jahr 2016 bis zu 1,99 Euro Gebühren pro Minute für Auslandsgespräche per Handy an.

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Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer betonte, es sei "ein wichtiger Kompromiss, dass Telefonate innerhalb der EU günstiger werden". Der logisch nächste Schritt wäre "überhaupt die Abschaffung der Auslandsgebühren. Das war unter österreichischem Ratsvorsitz allerdings nicht möglich", so Weidenholzer. "Da wollte man lieber ein Zuckerl ins Körberl der Telekom-Lobby legen", kritisierte er.

Weitere Neuerungen sehen "umgekehrten Notruf" vor

Das im EU-Parlament beschlossene Gesetzespaket sieht zudem vor, dass Telekom-Anbieter ein Notruf-System implementieren. Im Fall von Naturkatastrophen oder Terroranschlägen sollen die Nutzer automatisch informiert werden. Außerdem sollen Verträge leichtverständlich formuliert sein, um Kunden die Kosten und Konditionen transparent darzulegen. Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen bei Prepaid-Tarifen im Fall eines Anbieterwechsels sollen ebenfalls in Verträge aufgenommen werden.

(APA/Red.)

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