Am 15. Juni ist nun endlich Schluss mit Roaming-Gebühren; zumindest im EU-Ausland. Doch es gibt einige Ausnahmen, die es zu beachten gilt.
Nach jahrelangem Tauziehen hat sich die EU nun endgültig geeinigt und ab dem 15. Juni werden in allen EU-Ländern sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island keine Extra-Entgelte für Telefonie, SMS und Datenverbrauch verrechnet. Doch im Zuge der Regulierungsvereinbarung zu "Roam like at Home" entstanden Verunsicherungen. Dabei gilt es als Endverbraucher tatsächlich einige Punkte zu beachten, um nicht erst recht nach dem Urlaub mit einer exorbitant hohen Handyrechnung eine böse Überraschung zu erleben.
EU-"Roam like at Home" einfach erklärt
Im Prinzip gilt folgendes: Wenn Sie im EU-Ausland urlauben, werden die selben Preise verrechnet wie auch im Heimatland Österreich und den im Tarif mit dem Mobilfunkbetreiber abgeschlossenen Kosten pro Minute, SMS und Megabyte. Bei einem Tarif der SMS, Minuten und Gigabyte inkludiert hat, werden diese wie auch im Inland verrechnet. Alle, die in der EU urlauben, können die in ihren Inlandstarifen, in allen Netzen geltenden, enthaltenen Sprachminuten, SMS und MMS ab 15. Juni im EU-Ausland so nutzen als wären sie zu Hause in Österreich.
Denn wer mit seinem Handy oder Smartphone im EU-Urlaub telefonieren, SMS versenden und im Netz surfen will, kann das - so wie auch in Österreich gewohnt - tun. Verbrauchte Einheiten werden einfach vom Paketvolumen abgezogen. Wer über keinen Pakettarif verfügt, zahlt für jede Einheit das, was auch in Österreich verrechnet wird.
Sorgenfrei surfen: Betreiber senden rechtzeitig Warn-SMS
Für Tarife mit Daten-Kontingenten gelten ab Mitte Juni im EU-Ausland großzügige Fair Use Limits für Urlauber. Die Infos dazu finden sich auf den Homepages der einzelnen Betreiber. Betreiber senden ein Info-SMS, wenn 100 % des monatlichen zustehenden Fair Use-Kontingents verbraucht sind. Im Schnitt kann man davon ausgehen, dass die Hälfte des Datenvolumens pro Monat im EU-Ausland verbraucht werden kann. Die österreichische Regulierungsbehörde RTR hat auf ihrer Webseite ein Rechenbeispiel veröffentlicht, das als Orientierungshilfe dienen soll:
Wenn keine sonstigen Einschränkungen vorliegen, gilt bei einem Tarif mit 10 GB inkludiertem Datenvolumen, 1.000 Minuten und 1.000 SMS zum Preis von 20 Euro (ohne USt.), dass mindestens 5,19 GB auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwendet werden dürfen*. Ab dieser Grenze von 5,19 GB darf der Anbieter bei diesem Tarif Zusatzkosten (Roamingaufschläge) verrechnen.
*Die Berechnungsformel lautet in diesem Fall: 20/7,7 x 2. (7,7 Euro ist der Preis, den sich Anbieter für Datenroaming gegenseitig bezahlen.) Aber ACHTUNG: Auch die Formel ist nicht bei allen Tarifen gleich.
Provider sind verpflichtet, ihre Kunden über mögliche Datenlimits in ihren Tarifen informieren.
Das große ABER
Da Mobilfunkbetreiber befürchteten, dass User in Nachbarländern sich günstige Tarife besorgen, um dann im eigentlichen Heimatland billiger telefonieren und surfen zu können, wurde eine Fair-Use-Grenze eingezogen und weitere Klauseln um einen Missbrauch bereits vorab zu unterbinden.
Extrakosten können entstehen, wenn...
...der Nutzer überwiegend (etwa länger als 2 Monate in einem Zeitraum von 4 Monaten) im EU-Ausland Roaming nutzt. Auch hier sind aber Provider verpflichtet, eine Warnung vor möglichen Zusatzkosten via SMS zu verschicken.
...der Anbieter einen Nachweis für das Naheverhältnis zu dem in dem Land abgeschlossenen Vertrag verlangt. Das ist im Zuge eines Vertragsabschlusses sowieso immer vorab üblich.
(bagre)