Pension: Werden Kindererziehungszeiten angerechnet?

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Beschlossen ist noch nichts. Prinzipiell vorstellen können die Regierungsparteien sich aber, dass Erziehende einfacher die Mindestpension erreichen können. In Österreich sind davon vor allem Frauen betroffen.

Die geplanten 1200 Euro Mindestpension sollen für Erziehende - soll heißen: für Frauen - leichter erreichbar werden. Für die dafür notwendigen 40 Arbeitsjahre sollen auch Zeiten der Kindererziehung angerechnet werden. Über eine entsprechende Forderung der SPÖ haben sich am Donnerstag im Sozialausschuss sowohl Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) als auch ÖVP-Klubobmann August Wöginger gesprächsbereit gezeigt.

Die Beratungen im Ausschuss zu diesem Thema wurden zwar vertagt. Wöginger sagte aber der Parlamentskorrespondenz zufolge, er sei durchaus diskussionsbereit, was die Einbeziehung von Kindererziehungszeiten betrifft. Was nicht sein könne, sei, dass Personen, deren Versicherungsjahre nicht einmal zur Hälfte aus Beitragsjahren bestehen, gleich behandelt würden wie Personen mit 40 Arbeitsjahren. Er wies zudem darauf hin, dass Jahrgänge ab 1955 ohnehin vier Pensionsbeitragsjahre pro Kind erworben hätten.

Auch Hartinger-Klein zeigte über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten Diskussionsbereitschaft. Generell auf Versicherungszeiten abzustellen lehnte sie jedoch ab.

Nach dem Auslaufen der alten Pensionskommission könnte nun doch eine neue Alterssicherungskommission gebildet werden. Hartinger-Klein erklärte, dass sie in dieser Sache laufend Gespräche führe. Dass die Alterssicherungskommission bisher nicht zusammengetreten ist und damit Ende 2017 auch kein Langzeitbericht vorgelegt wurde, sieht sie als Versäumnis ihres Vorgängers Alois Stöger (SPÖ). Den nächsten Langzeitbericht hält sie in Anbetracht des vorgesehenen Dreijahresrhythmus erst am 31. Dezember 2020 für fällig.

(APA)

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