Mutter des toten Babys auf freien Fuß gesetzt

Ein totes Baby wurde vergangenen Donnerstag in Weikendorf in einem Gebüsch entdeckt. Der Richter sieht keine Haftgründe für die Mutter.

Nach dem Fund eines toten Säuglings in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) ist die 18-jährige Mutter wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Das Landesgericht Korneuburg gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf U-Haft nicht Folge. Der Richter habe keine Haftgründe gesehen, bestätigte Sprecher Friedrich Köhl am Sonntag einen "Heute"-Onlinebericht.

Gegen die Frau wird laut Staatsanwalt Köhl wegen Mordverdachts ermittelt. Für Verbrechen, die mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind, ist zwar eine bedingt obligatorische Untersuchungshaft vorgesehen. Da es sich bei der 18-Jährigen um eine junge Erwachsene handelt, gelten jedoch andere Bestimmungen.

Den Angaben der Frau zufolge war das Baby am 7. November nachmittags zur Welt gekommen. Sie habe keine Lebenszeichen bei dem Säugling wahrgenommen. Sie hätte keine Gewalt gegen das Kind ausgeübt, aber auch keine lebenserhaltenden Maßnahmen gesetzt. Das tote Baby wurde vergangenen Donnerstag von einem Gemeindemitarbeiter in einem Gebüsch entdeckt. Dem Obduktionsergebnis zufolge wäre der männliche Säugling lebensfähig gewesen. In Folge wurde die Mutter ausgeforscht.

(APA)

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