Schutz auch außerhalb des Bahnhofs

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Weg zu den Parkplätzen für Fahrgäste muss laut einem Urteil sicher sein.

Wien. Weil er schon beim Aussteigen aus dem Zug gesehen habe, dass der Boden eisig sei, habe er einen Umweg genommen, sagte der Kläger. Doch auf dem eingeschlagenen Weg vom Bahnhof zum bahnhofseigenen Parkplatz war der Jahreskartenbesitzer der ÖBB erst recht zu Sturz gekommen. Das Unglück geschah zehn Meter nach dem Ausgangsportal. Haften die ÖBB für das Unglück?
Nein, meinte das Landesgericht Eisenstadt. Auch das Oberlandesgericht Wien ließ den Mann abblitzen. Denn die ÖBB müsse nur den Zugangsbereich am Bahnsteig und den unmittelbaren Eingangsbereich des Bahnhofs sichern. Das Unglück sei hier aber auf einem bereits außerhalb des Bahnhofsgebäudes gelegenen Weg geschehen. Dafür müssten die ÖBB, die nicht Halter dieses Wegs seien, nicht einstehen.

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