"Drittes Geschlecht": SPÖ über Innenministerium "empört"

Der Verfassungsgerichtshof hat im Juni entschieden, dass es noch ein "drittes" Geschlecht geben muss.
Der Verfassungsgerichtshof hat im Juni entschieden, dass es noch ein "drittes" Geschlecht geben muss.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Gleichbehandlungssprecher Lindner und Wiens Antidiskriminierungs-Stadtrat Czernohorszky fordern Neu-Verhandlungen über die Umsetzung des Entscheids des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte im Juni auf ein drittes Geschlecht gepocht.

"Empört" zeigen sich SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner und der Wiener Antidiskriminierungs-Stadtrat Jürgen Czernohorszky über die vom Innenministerium erlassene Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum dritten Geschlechtseintrag. Die beiden Sozialdemokraten schlossen sich dem Protest der Selbstvertretungsorganisationen an und forderten Neu-Verhandlungen und eine Überarbeitung unter Einbindung der Betroffenen.

Das Innenministerium habe die Richtlinien zur Umsetzung des VfGH-Entscheids nicht nur im höchsten Maße restriktiv gestaltet, sondern auch völlig ohne Einbindung von Selbstvertretungsorganisationen erstellt, kritisieren Lindner und Czernohorszky. "Die Vorgaben des Innenministeriums sind inakzeptabel: Sie pathologisieren intergeschlechtliche Personen und ignorieren völlig, dass sich die Verfassungsrichter auf die Europäische Menschenrechtskonvention und insbesondere auf die Selbstbestimmung von geschlechtlicher Identität berufen."

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Der Hintergrund: Für Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ist ab 1. Jänner eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in Urkunden möglich. Die Feststellung, ob eine solche "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt, muss durch ein ärztliches Fachgutachten bestätigt werden, teilte die Regierung am Freitag vor Weihnachten mit.

Der neue alternative Geschlechtseintrag lautet "divers". Der Begriff orientiert sich an einem Vorschlag der Bioethikkommission und wurde auch vom VfGH als Möglichkeit genannt. Dieser hatte im Juni entschieden, dass es noch ein "drittes" Geschlecht geben müsse. Künftig wird es überdies möglich sein, bei der Eintragung und Beurkundung der Geburt die Eintragung des Geschlechts vorübergehend offen zu lassen.

(APA/Red.)

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