Sparerschutz in Österreich reformiert

(c) Clemens Fabry
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In Österreich wurden mit Jahresbeginn fünf sektorale Einrichtungen auf zwei zusammengeführt. Die EU-Einlagensicherung ist weiterhin umstritten.

Während eine EU-Einlagensicherung erst im Dezember wieder auf die lange Bank geschoben wurde, ist in Österreich mit dem gestrigen 1. Jänner zunächst eine österreichinterne Institutionenreform in Kraft getreten. Die bisher bestehenden fünf sektoralen Einlagensicherungseinrichtungen wurden auf zwei Einrichtungen zusammengeführt: die bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete Einlagensicherung Austria GesmbH sowie die Sparkassen Haftungs GmbH.

Zuständige Behörde für die Aufsicht über die Einlagesicherungseinrichtungen in Österreich ist die FMA (Finanzmarktaufsicht). Neben der laufenden Überprüfung des Fortschritts der Vorbereitungen haben FMA und Nationalbank zu diesem Zweck mehrere Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. Frühwarnsysteme wurden installiert. 2019 werde überprüft, ob die neuen Einlagensicherungseinrichtungen in der Lage sind, im Sicherungsfall Einleger rasch und ohne Komplikationen zu entschädigen, kündigte die Aufsicht am Mittwoch an.

100.000 Euro gesetzlich garantiert

Durch die Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank gesetzlich garantiert, sollte eine Bank in Schieflage nicht mehr selber auszahlen können. Derzeit ist das Einlagensicherungssystem in Österreich mit rund 670 Mio. Euro dotiert. Für Juni 2024 ist der Vollausbau vorgesehen, dann sollen im System, also allen Einlagensicherungseinrichtungen zusammen, 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der österreichischen Banken vorhanden sein. Nach derzeitigem Stand wären das rund 1,7 Mrd. Euro, schrieb die FMA heute.

Mit Jahresbeginn 2019 hat die Einlagensicherung Austria ihre Funktion aufgenommen. Die Einlagensicherungsfonds der bisherigen Einrichtungen wurden mit diesem Stichtag an sie übertragen. Einzig der Sparkassensektor wird die Sparkassen-Haftungs GmbH weiterhin als eigenständige Einrichtung betreiben. Der Einlagensicherung Austria gehören neben den Raiffeisen- und Volksbanken auch die Landes-Hypothekenbanken und Aktienbanken/Bankiers an.

Europäische Einlagensicherung umstritten

Im Euroraum gilt diese nationale Harmonisierung als Zwischenschritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen, integrierten Einlagensicherungssystem. Dieses System soll im Rahmen der Europäischen Bankenunion die bereits existierende erste und zweite Säule – den um die Europäische Zentralbank (EZB) aufgebauten einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken und den in Brüssel angesiedelten einheitlichen Abwicklungsmechanismus – als dritte Säule vervollständigen, so die FMA.

Eine geplante europäische Einlagensicherung ist in vielen Ländern Europas allerdings heftig umstritten, vor allem in Deutschland, aber auch in Österreich. Hier fürchten viele, dass das System über kurz oder lang über Gebühr belastet werden könnte. Die Deutschen fordern mit Nachdruck, dass vorher in einigen Ländern mit Problembanken (darunter Italien) die Bankbilanzen und größten Risiken ausgeräumt werden.

In Italien war die dortige Einlagensicherung zuletzt bei der Krisenbank Carige zum Handkuss gekommen. Diese Krisenbank wurde schließlich heute, Mittwoch, unter Zwangsverwaltung gestellt. Das hat die Finanzbranche gleich wieder nervös gemacht.

(APA)

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