Die Branchenvertretung fordert eine gesetzliche Regulierung für Amazon. Eine Regulierungsbehörde soll den Marktplatz des Online-Giganten überwachen.
Der Onlineriese Amazon ist dem österreichischen Handel ein Dorn im Auge - insbesondere der Marktplatz, über den Drittanbieter bei Amazon ihre Waren anbieten. Dieser soll künftig von einer eigenen Regulierungsbehörde kontrolliert und reguliert werden, fordert der Handelsverband am Montag. Die Interessensvertretung will eine gesetzliche Regelung vergleichbar mit dem Telekommunikationsgesetz.
Diese Behörde soll gewährleisten, dass marktmächtige Digitalkonzerne wie Amazon gewerblichen Nutzern einen diskriminierungsfreien Zugang und Gleichbehandlung sicherzustellen sowie einen Teil ihrer Daten anonymisiert offenzulegen. Der Handelsverband fordert ein nationales "Marktplatz-Infrastrukturgesetz" - vergleichbar mit dem Telekommunikationsgesetz.
"Ohne Listung bei Amazon existiert Produkt nicht"
Amazon behalte sich das Recht vor, Verträge mit seinen Marktplatz-Händlern jederzeit ohne Grund und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen, kritisierte der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will,. "Kleine Webshop-Betreiber haben in Österreich mittelfristig kaum mehr eine Marktchance und sind von einer Listung bei Amazon regelrecht abhängig. Viele Verbraucher starten ihre Produktsuche direkt bei Amazon. Aus der Sicht des Konsumenten existiert ein Produkt somit nicht, wenn dieses nicht auf Amazon gelistet ist", so Will.
In Österreich ist der Onlinehandel fest in der Hand von Amazon. 2017 setzte das Unternehmen hierzulande rund 643 Mio. Euro um, dazu kommt ein Umsatz von etwa 700 Mio. Euro, den Amazon über seinen Marktplatz lukriert.
Erst im Dezember hatte der Handelsverband bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Beschwerde gegen Amazon eingebracht. Im Visier stehen der Datenaustausch innerhalb Amazons und seine Geschäftsbedingungen für Händler. Laut "Standard" will die Behörde bis Mitte Februar entscheiden, ob sie gegen den Konzern Ermittlungen wegen des Verdachts auf Machtmissbrauch aufnimmt.
(APA/red.)